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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.04.2013, 12:06 Uhr

Gibt doch gar nicht so viele Dinge, über die man sich einig werden muss...

Es gibt nur EIN Übertrittszeugnis, und das hat dann doch eher der betreuende Elternteil in der Hand. Ich habe das Kind ohne Zustimmung des KV einfach beim Gym angemeldet. Seine Unterschrift war nicht erforderlich. Wichtig war das Übertrittszeugnis und die Geburtsurkunde, hatte ich beides.

Dann hätte ER klagen müssen und das Gschiess am Hals gehabt - und ER hätte seine Klage dagegen begründen müssen. Da das Kind eine Gym-Empfehlung hatte und das vorher auch ganztags in der Schule war, hätte er maximal eine Mini-Chance gehabt - zumal das Kind bis zum Urteil die Schule schon längst besucht hätte.

Der betreuende Elternteil kann Tatsachen schaffen, und dann muß der andere Elternteil wirklich gute Gründe für sein Dagegen-Sein finden, wenn er sich nicht lächerlich machen will. Letztendlich sitzt der betreuende Elternteil doch am längeren Hebel.

 
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