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Geschrieben von lisa182 am 11.02.2016, 8:54 Uhr

Falls die beschriebene Situation wirklich wahr ist...

... informiere dich bei einem Rechtsanwalt.

Ist zwar österreichisches Recht, aber wird wohl in Deutschland nicht anders sein:

" Wenn ein Ehepartner die alleinige oder überwiegende Führung des gemeinsamen Haushalts übernimmt, leistet er damit seinen Beitrag zum Familienunterhalt. Somit besitzt er gegenüber dem anderen Ehegatten Anrecht auf Unterhalt in Form eines Wirtschaftsgeldes (zur Abdeckung der Fixkosten) sowie in Form eines „Taschengeldes“, das die persönlichen Bedürfnisse des haushaltsführenden Partners in angemessener Weise deckt.

Gehen beide Partner einem Beruf nach und erhalten annähernd das gleiche Einkommen, dann besteht kein gesetzlicher Unterhaltsanspruch des einen Partners gegenüber dem anderen. Auch wenn beide Ehegatten erwerbstätig sind, die Höhe ihrer Einkommen sich jedoch deutlich unterscheiden, hat derjenige mit dem geringeren Einkommen gegenüber dem anderen ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung"

Ich hoffe, du stehst im Grundbuch?

 
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