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Geschrieben von Morla72 am 10.10.2018, 11:21 Uhr

Der Verweis an das Gericht ist wenig hilfreich

Ok, dann habe ich das eben nur moralisch und nicht juristisch beurteilt.

Aber die im Grundbuch stehende Ehefrau hat doch zumindest, jedenfalls ist das üblicherweise so, das Haus gepflegt/gesäubert, den Handwerker bestellt und überwacht etc.

Ich verstehe nach wie vor nicht, wie diese Familie tickt. WENN die Eltern schon so eine merkwürdige Sache abziehen, wären doch immer die dann in der Pflicht gewesen, ihrer Tochter zu sagen, dass sie gefälligst nicht noch Geld fordern soll für nichts.

 
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