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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 09.10.2018, 12:49 Uhr

Der Verweis an das Gericht ist wenig hilfreich

Das Gericht wird der Schwägerin Recht geben. Ihr gehört - rein rechtlich - die Hälfte vom Haus, und zwar vom AKTUELLEN Haus. Dem Gericht ist es letztlich schnurzpiepegal, wie sie an diese 50% gekommen ist und ob das moralisch in Ordnung ist.

Wäre ja ähnlich, wenn eine nicht-mitverdienende Ehefrau oder Lebensgefährtin mit im Grundbuch steht - auch die hat im Leben keinen Pfennig zum Bau, Erwerb und/oder Erhalt des Hauses beigetragen - dennoch steht ihr die Hälfte des Wertes zu. Kann man doof finden, ist aber so.

Deswegen sollte man genau prüfen, wen man ins Grundbuch schreiben läßt

 
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