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Geschrieben von shinead am 18.07.2011, 16:38 Uhr

Alleinerziehend

Eine tatsächliche Definition des Begriffs gibt es nicht (btw). Man könnte die Definition der Lohnsteuerklasse 2 heranziehen, muss man aber nicht.

Sie lebt nunmal mit ihrem Mann in häuslicher Gemeinschaft. Er kümmert sich durch die Beisteuerung des Geldes auch um die Familie. Zumindest die Verantwortung trägt die TE nicht.

Die Arbeitsaufteilung ist hier mal vollkommen schief gelaufen, das macht aber niemanden alleinerziehend.

Quasi-AE gibt es nicht! Und ich reagiere allergisch auf diese Aussagen.

 
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