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Geschrieben von Karlchen am 15.09.2003, 9:36 Uhr

Schadensersatz ohne Strafanzeige??

Das geht wohl kaum, da spätestens die Versicherung der Sache auf den Grund geht.

Außerdem: Der Wirt ist veranwortlich für das Essen, das er zubereitet und verkauft. Und wenn das fäkal verseucht ist - sorry - dann ist Schluß mit lustig. Du siehst ja was das alles mit sich bringt. Ich kannte einen Nachbarsjungen, der war 8 (!) Wochen Ausscheider!

Ich würde Strafanzeige stellen.

Gute Besserung!

Monika

 
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