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Geschrieben von Eisblume222 am 13.02.2019, 21:07 Uhr

Nachnahme

Hallo, rein rechtlich stehen bei gemeinsamen Sorgerecht beide Nachnamen zur Auswahl. Die Eltern müssen gegenüber dem Standesamt erklären, welchen davon das Kind als Familienname führen soll.
Ich arbeite in einem etwas größeren Standesamt. In unserer Stadt können die Eltern diese Erklärung im Krankenhaus abgeben. Die Erklärung kann eigentlich formlos, Hauptsache schriftlich beim Standesamt vorgelegt werden.
Welche Anforderungen an diese Erklärung euer Geburtsstandesamt hat, weiß ich natürlich nicht, Ruf am besten direkt dort an.
Alles Gute für die Geburt.

 
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