Geschrieben von Peli75 am 21.01.2005, 13:34 Uhr |
Fitnessvertrag mit Kinderbetreuung abgeschlossen - wohl ein Fehler !
Hallo,
du hast auf jeden Fall ein 14-tägiges Rüchtrittsrecht von Verträgen und das wird auch bei diesem vertrag für das Fitnessstudio gelten. Schreibe sofort eine Kündigung per Einschreiben (wichtig!) und berufe dich auf das 14-tägige Kündigungsrecht.
LG und viel Glück
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- Fitnessvertrag mit Kinderbetreuung abgeschlossen - wohl ein Fehler ! - Silly1204 20.01.05, 22:43
- Kleinkind-Olympiade.. wer kennt das auch??sorry sehr lang - Pooh-Maus 20.01.05, 23:14
- Gibt´s denn immer nur dieselbe Betreuerin? - Krümelmonster1 21.01.05, 9:01
- Re: Fitnessvertrag mit Kinderbetreuung abgeschlossen - wohl ein Fehler ! - Peli75 21.01.05, 13:34
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