Geschrieben von beautiful Australia am 18.09.2022, 13:51 Uhr |
Elternzeit verlängern, was geschieht bzgl. Krankenversicherung
Hallöchen,
wie verhält es sich eigentlich mit den Krankenkassenbeiträgen, wenn man die Elternzeit wegen Betreuungsproblemen ( Kein Platz in der Krabbelgruppe) verlängern muss? Ich habe direkt nach der Geburt angemeldet, aber leider ist das bei uns in der Umgebung immer etwas problematisch und die def. Zusage oder Ablehnung bekommt man erst 2 Monate vor dem Startdatum. Ich bin noch bis Juni 23 in Elternzeit und angemeldet hab ich den Kleinen ab April 23. Eigentlich wäre ich ursprünglich auch sehr gerne 3 Jahr in Elternzeit gegangen, aber die 2 Jahre sind schon finanziell nicht einfach. Ohne meine Eltern wäre es extrem hart oder sogar unmöglich gewesen, vor allem in der aktuellen Zeit. Zur Not müsste ich für das 3. Jahr vielleicht in der Verwandtschaft um einen Kredit bitten. Keine Ahnung, ob ich da genügend zusammenbekommen könnte, um uns für ein weiteres Jahr über Wasser zu halten….?
Von dem KV brauch ich nichts erwarten, mehr kann ich dazu nicht sagen, das würde sonst den Rahmen sprengen.
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Infos und einen schönen Sonntag.
Re: Elternzeit verlängern, was geschieht bzgl. Krankenversicherung
Antwort von Pepper Potts am 18.09.2022, 20:50 Uhr
So lange du in einem Arbeitsverhältnis stehst, bist du gesetzlich Kranken versichert. Und wenn du und dein Mann bei der selben Kasse seid und du deine Stelle kündigen solltest, bist du immernoch Familienversichert.
Re: Elternzeit verlängern, was geschieht bzgl. Krankenversicherung
Antwort von beautiful Australia am 18.09.2022, 21:36 Uhr
Der Kindsvater und ich haben uns vor einigen Monaten getrennt und leben hoffentlich bald auch in getrennten Wohnungen. Wir sind nicht verheiratet.
Re: Elternzeit verlängern, was geschieht bzgl. Krankenversicherung
Antwort von wolfsfrau am 19.09.2022, 8:20 Uhr
Nicht nur, wenn man in der gleichen Krankenkasse ist.
Re: Elternzeit verlängern, was geschieht bzgl. Krankenversicherung
Antwort von Cpt_Elli am 19.09.2022, 15:59 Uhr
Du hast einen Rechtsanspruch auf einen U3-Platz, daran würde ich die Gemeinde erinnern. Les doch mal hier im Rechtsforum dazu nach. Gerade als Alleinerziehende (so lesen sich deine Posts) solltest du bevorzugt behandelt werden bei der Platzvergabe. Wenn du mitten im Kita-Jahr einsteigst, kann es natürlich schwieriger werden mit einem Platz. Daher würde ich mich auch mit den Einrichtungen austauschen und immer wieder Interesse bekunden (zum Tag der offenen Tür gehen z. B.). Einfach anmelden reicht leider oft nicht. Außerdem muss der KV natürlich Unterhalt zahlen fürs Kind.
Re: Elternzeit verlängern, was geschieht bzgl. Krankenversicherung
Antwort von Lena_1922 am 27.09.2022, 10:03 Uhr
Der KV ist Unterhaltspflichtig für das Kind und für dich. Wenn er nicht zahlen kann - bekommst du für das Kind Unterhaltsvorschuss.
Krankenkasse über die Elternzeit oder als Arbeitssuchend melden.
Als Allerinerziehende solltest du allerdings einen Betreuungsplatz bekommen.
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