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Geschrieben von Exeu am 01.11.2012, 14:31 Uhr

Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Hallo,

vielleicht weiß das einer von euch.

Ich habe vor der Elternzeit vollzeit gearbeitet. Aus dieser Zeit habe ich noch 24 Tage Resturlaub.

Wenn ich jetzt nach der Elternzeit Teilzeit (20 Stunden, statt 40) beim gleich Ag weiterarbeite wie ist das dann mit dem Urlaub. Habe ich dann quasi 24 Tage frei oder 48 Tage? Ich meine der Urlansanspruch ist ja entstanden als ich 40 Stunden gearbeitet habe und wenn ich nun nur 20 Stunde arbeite würde ich dem Ag ja die Hälfte schenken.
Im Netz finde ich verschiedene Meinungen. Wie war es bei euch?

LG

 
4 Antworten:

Re: Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Antwort von Sternenmeer am 01.11.2012, 14:48 Uhr

Also bei mir ist das so, dass ich meinen Resturlaub nach der Elternzeit bekomme. Auf deine Frage hin mit 24 oder 48 Tag ist meiner Meinung nach, egal wieviel Stunden du hast, du hast einen Anspruch auf 6 Wochen Urlaub (30 Tage bei Vollzeit ab 30 Jahren). Bei meinem Mann war es so, dass er 25 h auf 4 Tage verteilt gerbeitet hatte und hatte daher nur 24 Tage Urlaub = entspricht dann 6 Wochen Urlaub.
Deine Rechnung mit Teilzeit und mehr Urlaub funktioniert nicht. Du hast Anspruch je nach Alter auf 24, 26 bis max. 30 Tage Urlaub und Arbeitstage.
So ist mein Stand der Dinge.

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Re: Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Antwort von Exeu am 01.11.2012, 15:02 Uhr

Geht dabei aber ja um den Resturlaub aus 3 jahren...
Beim laufenden Urlaub ist das klar

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Re: Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Antwort von rabbit80 am 01.11.2012, 21:04 Uhr

Du bekommst natürlich nur die 25 Tage Urlaub, egal wieviele Stunden Du arbeitest.
Wäre ja ein Ding, wenn Teilzeitkräfte doppelt so viel Urlaub bekämen wie Vollzeitkräfte.
Deshalb heisst es ja UrlaubsTAGE und nicht UrlaubsSTUNDEN.

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Re: Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Antwort von Baby2012Maslinica am 02.11.2012, 14:43 Uhr

Vom Gesetzgeber ist das so.

Wenn du die 20 Stunden so aufteilst das du jeden Tag (Mo - Fr) auf Arbeit fährst bekommst du deine Urlaubstage die du auch hast wenn du Vollzeit arbeitest. Dazu noch deinen Resturlaub, also bekommst 48 Tage.

Wenn du die 20 Stunden so arbeitest das du nicht jeden Tag (z.B. 2 Tage je 8 Stunden und einen Tag die Woche 4 Stunden) auf arbeit fährst bekommst du nur die hälfte deines Jahresurlaubes.

Dein Resturlaub bleibt bestehen egal ob du Teilzeit oder Vollzeit dann arbeites

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