Geschrieben von ostsonne am 29.02.2008, 15:13 Uhr |
Zulässig: Betreuung nur durch Eltern?
Ich glaube ihr habt mich falsch verstanden. Ich finde das klasse, dass die Eltern sich engagieren. Es geht mir nur um den Versicherungsschutz. Wenn etwas passiert, wer ist dann schuld? Die Eltern oder der Leiter?
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- Zulässig: Betreuung nur durch Eltern? - ostsonne 29.02.08, 12:22
- Re: Zulässig: Betreuung nur durch Eltern? - RenateK 29.02.08, 12:50
- Re: Zulässig: Betreuung nur durch Eltern? - Hofi2 29.02.08, 14:14
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