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Geschrieben von fefe am 04.05.2009, 13:33 Uhr

Was muß man tun, damit man das Kind zurückstellen lassen kann???

Hallo Isabell01,

wir haben bei unserem Sohn gerade die Rückstellung durch; er wäre in diesem Jahr schulpflichtig (im Mai) geboren.
Rückstellung ist generell möglich, nur wie bei uns, kann er auch nicht in seinem Kiga bleiben, sondern geht dafür dann in den Vorschulkindergarten.
Für die Rückstellung ist der zuständige Rektor/rektorin der Schule zuständig.
Dabei wird auch das Ergebnis der Schuluntersuchung miteinbezogen.
Bei uns war es so, das er in der Schuluntersuchung unauffälig war ( diese Untersuchung ist eh eine Momentaufnahme und Tagesformabhängig, wie ich finde).
Uns war aber auch von vorne herein klar, das er noch ein Jahr braucht - nicht zuletzt auch weil es hier eine 1.Klasse mit 29 Kindern geben wird.

Wenn du noch genaueres wissen möchtest ....... schreibe es.

Gruß u. bis dann

 
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