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Geschrieben von Rademenes am 18.07.2010, 18:03 Uhr

Umfrage: Betreuungsschlüssel

Der Spaß ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich - dämlicher Förderalismus.

Sachsen:

BETREUUNGSSCHLÜSSEL EINER KINDERTAGESSTÄTTE
Laut Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen – SächsKitaG

Kinderkrippe (bis 3 Jahren) = 1 Erzieher(in) für 6 Kinder (Förderkinder 3)
Kindergarten (ab 3 Jahre) = 1 Erzieher(in) für 13 Kinder (Förderkinder 4)
Hortkinder = 0,9 Erzieher(in) für 20 Kinder (Förderkinder 10)

BEISPIELRECHNUNG:
Für Kindergartenkinder gilt der Schlüssel 1:13 nur, wenn alle Kinder 9 Stunden angemeldet sind. 13 Kinder X 9 Stunden sind 117 Erzieherstunden.

In einer Gruppe sind aber immer Kinder mit verschiedenen Stunden (4h, 6h, 7,5h, 9h,...) angemeldet. Diese unterschiedlichen Stundensätze senken die Erzieherstunden.
BSP: 5 Kinder mit 9 Stunden (45 h) + 6 Kinder mit 6 Stunden (36 h) + 2 Kinder mit 4 Stunden (8 h). Diese 13 Kinder zusammen ergeben 89 Erzieherstunden. Die Differenz von 28 Stunden zum Schlüssel 117
Erzieherstunden, können nun mit 3 Kindern zu 9 Stunden aufgefüllt werden.
Der Betreuungsschlüssel von 1:13 bleibt mathematisch erhalten, obwohl 16 Kinder zu den Hauptzeiten (Angebote, Spielen, Essen) in der Gruppe sind.
Mathematik in der Politik zu Lasten UNSERER Kinder.

So einen Schwachsinn lassen sich bei uns die Politiker einfallen. Wie da Eltern den Betreuungsschlüssel nachrechnen sollen...?
Aber selbst 1:16 ist schon die optimale Ausnahme. In der Regel sind wir bei 1:17 - 1:20 im Kindergartenbereich.

LG
Oliver

 
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