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Geschrieben von Caot am 09.07.2009, 9:40 Uhr

sehe ich das falsch oder nicht?

Wenn ich richtig informiert bin hat das was mit der Rechts/Geschäftsfähigkeit ab 7 Jahren zu tun. Ich denke also es geht hier nicht um pesrönliche vorlieben der Erzieher sondern um die rechtliche Absicherung dieser, auch wenn es vielleicht ungerecht erscheint.

LG

 
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