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Geschrieben von Johanna3 am 12.03.2017, 11:13 Uhr

Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Nein, auch dann höchst selten. Es gibt noch immer Wartelisten, die bei Kind Nummer 500 noch nicht aufhören....

Der Klageweg ist lang, er kann sich hinziehen, bis das Kind schulpflichtig ist. Und es hat auch ein Gericht bereits geurteilt, dass die Kita der Bildung und Förderung der Kinder dienen soll und nicht, um Eltern Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Der Verdienstausfall muss, um überhaupt eine Chance auf Schadensersatz zu bekommen, nachgewiesen werden. Kein Arbeitsvertrag = kein Schadensersatz. Die Gerichtskosten zu Lasten des Klägers.

 
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