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Geschrieben von blessed2011 am 10.03.2017, 17:47 Uhr

Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Bei uns drehen so langsam alle durch, weil gerade die Absagen bzw Zusagen der Kitas für den Sommer raussind.
Meine Freundin musste einen Areitsvertrag vorlegen der bestätigt, dass sie vollzeit arbeitet. (stundenweise oder halbtags reicht wohl heutzutage nciht mehr für einen Kita Platz)

Ich meine es soll ja auch Mamas geben, die ZB ein Baby haben, das Dreijährige aber in die Kita schicken möchte, obwohl sie daheim sind...ist doch ok...oder?

Meine andere Freundin jammert, sie kriegt keinen Platz. (ich kann verstehen, dass sie keinen bekommt, es gibt viele die es dringender nötig haben)
das Kind wird erst im Dezember drei (also noch kein KITA Platz Anspruch) und sie selber ist arbeitslos- Jetzt kriegt sie ohne Betreuung keinen Job aber ohne Job keine Betreuung....na danke!!

< es ist einfach CRAZY in Großstädten, weil es einfach nicht für jeden einen Platz gibt....ist das bei euch auch so verrückt???

PS Wir haben eine Zusage! Und warum? Weil die Oma seit 15 Jahren (!!!! )ehrenamtlich in dem Kiga mithilft. Fair? Keine Ahnung.

 
14 Antworten:

Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von icki am 10.03.2017, 18:05 Uhr

Hallo!
Ja, ich musste beim Jugendamt meinen Arbeitsvertrag und den meines Mannes vorzeigen. Hatte trotzdem keinen Platz bekommen, erst als meine Kinder 3,5 und 2,5 Jahre alt waren. Musste mir dann selber eine Tagesmutter suchen.
Also ganz ehrlich, ich habe mich damals sehr über die Arbeitslosen und Hausfrauen aufgeregt die Plätze bekamen. Sollte ich dann lieber auch Arbeitslos werden um meine Kinder zu Hause betreuen zu können? Und Vitamin B ist dann natürlich unfair, aber wer würde es nicht nutzen?! Das es eine Regelung geben muss ist auch klar, Alleinerziehende die Arbeiten sollten zB. absoluten Vorrang haben usw.
LG

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von Tini_79 am 10.03.2017, 20:01 Uhr

Hier muss man, zumindest bei städtischen Plätzen, dann eine vom AG ausgefüllte Bescheinigung über die Arbeitszeiten vorlegen.

Aber warum schreibst du, deine Freundin hätte noch keinen Anspruch, weil das Kind erst im Dez drei Jahre alt wird? Anspruch hat sie ab 1.
Klar, wenn die Plätze insgesamt sehr knapp sind, dann wird man arbeitende oder AE Mütter bevorzugen, finde ich auch ok.

Wenn sie arbeitssuchend ist, sollte sie aber bei der Stadt (oder wer bei euch zuständig ist für Kita) Druck machen.

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von lilke am 10.03.2017, 20:17 Uhr

Bei uns im Dorf bekommt jedes einheimische Kind einen Platz garantiert bisher.

Kinder haben einen Betreuungsanspruch ab 1 Jahr. Dann muss deine Freundin den Platz halt einklagen. Jammern bringt nichts. Erst wenn genug Leidensdruck für die Kommunen entsteht wird sich was ändern.

LG Lilly

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von lilke am 10.03.2017, 20:17 Uhr

Und nein, wir mussten keinen Arbeitsvertrag vorlegen.

LG Lilly

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von Johanna3 am 10.03.2017, 20:48 Uhr

Naja, wie soll man einen nicht existiereden Platz einklagen? Nicht selten existieren sogar Plätze.....im Gegensatz zum Personal.

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von Apydia am 10.03.2017, 22:09 Uhr

Wir haben in der Großstadt zum Glück kein Problem mit einem Platz schon ab 1 und für die Ausstellung des Kitagutscheines, der für die Finanzierung eines Platzes erforderlich ist, muss die aktuelle Arbeitssituation nachgewiesen werden. Also ein Schreiben des AG wielang man arbeitet. Danach wird festgesetzt wieviel Stunden man genehmigt bekommt. Standard sind 5h, darüber hinaus muss der Bedarf nachgewiesen werden.

Gruß Apydia

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von lilke am 11.03.2017, 13:09 Uhr

Zum einen bekommt man oft genug einen Platz wenn man mit Klage droht, zum Anderen kann man nur so den Verdienstausfall ersetzt bekommen.

Bei der "bringt doch eh nix" Einstellung wird sich auch nie was ändern.

LG Lilly

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von mausebär2011 am 11.03.2017, 21:09 Uhr

Für die betreuung unter 3 muss hier jeder seinen Arbeitsvertrag vorlegen. Es gibt wenig Plätze und da wird eben nach dringlichkeit vergeben.


Vorrang haben hier immer alle arbeitenden Alleinerziehenden. Und dann wird geschaut wer wie arbeitet.


Ich zb. hätte für meinen Sohn keinen Platz unter 3 bekommen da ich tagsüber zu hause bin. Ich muss in der Zeit zwar schlafen da ich Nachts arbeite, aber fakt ist für die nur das ich zu Hause bin und daher könnte wenn ich wollte. Wir hatten uns aber gar nicht für einen Platz unter 3 beworben, also keine Ahnung welche Arbeitszeiten da letztendlich bevorzugt wurden.


Plätze über 3 Jahren gibts hier wie Sand am Meer. Da muss man überhaupt nichts vorlegen.

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von Johanna3 am 12.03.2017, 11:13 Uhr

Nein, auch dann höchst selten. Es gibt noch immer Wartelisten, die bei Kind Nummer 500 noch nicht aufhören....

Der Klageweg ist lang, er kann sich hinziehen, bis das Kind schulpflichtig ist. Und es hat auch ein Gericht bereits geurteilt, dass die Kita der Bildung und Förderung der Kinder dienen soll und nicht, um Eltern Berufstätigkeit zu ermöglichen.

Der Verdienstausfall muss, um überhaupt eine Chance auf Schadensersatz zu bekommen, nachgewiesen werden. Kein Arbeitsvertrag = kein Schadensersatz. Die Gerichtskosten zu Lasten des Klägers.

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von IngeA am 12.03.2017, 12:44 Uhr

In diesem Fall ist die Mutter arbeitslos. Sie bekommt keine Arbeit ohne nachgewiesene Betreuung, bekommt aber auch keine Betreuung ohne Arbeitsvertrag.
In diesem Fall kann es sehr nützlich sein alle Möglichkeiten auszuschöpfen, auch wenn das Kind trotzdem keinen Platz bekommt.

Wenn das Kind keinen Betreuungsplatz hat obwohl die Mutter alles getan hat um einen zu bekommen, kann das Arbeitsamt sie nicht in irgendwelche Maßnahmen stecken, bzw. die Mutter hat keinerlei Einbußen beim Harz IV wenn sie die Maßnahme mit Hinweis auf die nicht vorhandene Betreuung ablehnt.
Dafür kann ihr nämlich sonst die monatlichen Zahlung gekürzt werden.

Sie ist dann quasi willig, aber momentan trotzdem nicht vermittelbar.

LG Inge

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von Johanna3 am 12.03.2017, 13:03 Uhr

Man ist aber nicht verpflichtet zu klagen. Es reicht, wenn man nachweist, dass man im näheren und weiteren Umkreis keinen Betreungsplatz gefunden hat. Bis das Kind drei Jahre alt ist, darf dass Arbeitsamt die Mutter nicht in irgendwelche Maßnahmen zwingen (wie auch, wenn niemand da ist, der das Kind betreuen kann).

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Meine Freundin hat nen Platz für ihre Tochter!

Antwort von blessed2011 am 12.03.2017, 16:47 Uhr

Geschafft!!!

Supi...und ich hab ihr nen Praltikumsplatz besorgt ab April. (-:

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Boah ist das krass

Antwort von steff. am 13.03.2017, 13:04 Uhr

Also ich bin gerade echt erstaunt und baff was los ist bei uns im Land.
Jedes Kind hat einen Anspruch auf einen Platz . Zumindest sollte es so sein.
Wir mussten nie ne Bescheinigung vorlegen..
Und können sogar 2 Wunschkitas angeben.und das bei Kind ab unter einem Jahr !!
Antrag musste jedoch direkt mit feststehen der Ss abgegeben werden. Ja sehr zeitig aber hat dann geklappt. Dann bin ich umgezogen zu meinem Freund. Hatten ne fernbeziehung... hier war es noch genialer. Angerufen gefragt ob Platz frei. Zusage am selben Tag. Platz eine Woche später. Bruder ist jetzt auch dort.
Wahnsinn wie unterschiedlich das ist. Was geht die das an wer wie lange arbeitet ? Es sollte ja wohl um das Kind gehen ! Soziale Kontakte sind ja wohl Mega wichtig. Egal ob Eltern arbeiten oder nicht und egal ob Vollzeit oder man Hausfrau ist weil der Mann gut genug für alle verdient .

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Re: Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Antwort von Foxi23 am 14.03.2017, 8:36 Uhr

Wir haben Zwerg einfach in der örtlichen Kita angemeldet, als ich im 4. Monat schwanger war. Haben dann direkt eine schriftliche Aufnahmebestätigung ab Tag XY bekommen und die Mitteilung, wenn wir wollen, können wir Kind auch 2-3 Monate später bringen. Fertig.

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