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Geschrieben von Tini_79 am 10.03.2017, 20:01 Uhr

Müsst ihr einen Arbeitsvertrag vorlegen? Für einen Platz meine ich??

Hier muss man, zumindest bei städtischen Plätzen, dann eine vom AG ausgefüllte Bescheinigung über die Arbeitszeiten vorlegen.

Aber warum schreibst du, deine Freundin hätte noch keinen Anspruch, weil das Kind erst im Dez drei Jahre alt wird? Anspruch hat sie ab 1.
Klar, wenn die Plätze insgesamt sehr knapp sind, dann wird man arbeitende oder AE Mütter bevorzugen, finde ich auch ok.

Wenn sie arbeitssuchend ist, sollte sie aber bei der Stadt (oder wer bei euch zuständig ist für Kita) Druck machen.

 
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