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Geschrieben von Karina79 am 09.09.2013, 21:22 Uhr

kita-gebühr von jugendamt

wie oft darf ein kind aus dem kindergarten fehlen, wenn das jugendamt den kindergarten finanziert? ich habe nämlich ein geringes einkommen, da ich alleinerziehend bin wie ist das wenn ich mein kind mal einige zeit zuhause lassen muß aus familieren gründen, oder wenn ferien sind mal zuhause lasse?& zahlt das jugendamt dann weiter, oder können sie die kosten dann streichen?

 
1 Antwort:

Re: kita-gebühr von jugendamt

Antwort von tarah5 am 10.09.2013, 10:50 Uhr

Hallo. Also ich kenne das so, dass du einfach mal beim Jugendamt anrufst und nachfragst. Das ist überall unterschiedlich.

Bei uns dürfen sie fehlen, aber bei längerem Fernbleiben informiert der KIGA das Jugendamt. Daher lieber vorher in Rücksprache bei längerem Fernbleiben.

LG

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