Geschrieben von seestern1978 am 07.01.2012, 23:23 Uhr |
Kindergartenbeitrag
Hallo,
lese gerade, dass das letzte Kindergartenjahr beitragsfrei ist. Stimmt das für Niedersachsen auch? Und wenn man dort Ganztagskinder hat, zahlt man dann nur den Nachmittag oder wie?
Gruss Katrin
Re: Kindergartenbeitrag
Antwort von Layama am 08.01.2012, 0:03 Uhr
In Berlin ist es so, dass die letzten drei Kindergartenjahre frei sind und man zahlt nur Essensgeld egal ob Halbtags,-Teilzeit,- oder Volltagsplatz.
Wird dann bei euch genauso sein.
LG Layama
Re: Kindergartenbeitrag in SH frei?
Antwort von susiflo am 08.01.2012, 9:02 Uhr
Hi, woher wisst ihr das?
Komme aus SH und wußte das bisher nicht....
Ist das eine Bundes oder Landesregelung?
Da bei meinem eine frühzeitige Einschulung in der Überlegung ist...wie machen die das bekommt man im Zweifel Geld zurück?
LG Susiflo
Re: Kindergartenbeitrag in SH frei?
Antwort von happy5 am 08.01.2012, 10:06 Uhr
bei uns ist auch nichts kostenlos, jedoch zahlen hier alle einen einheitspreis und ich denke der ist auf das ganze bundesgebiet bezogen mit 62 euro im monat relativ menschlich. obwohl, essensgeld kommt noch dazu, sind so ca 35 euro im monat. hier ist es aber wohl auch so, das man den kompletten beitrag erstattet bekommt, wenn man h4 empfaenger ist oder irgendwelche staatlichen zuschuesse erhaelt. ich glaube man kann sogar die essensgeldkosten erstattet bekommen. dann waere es fuer manche doch kostenlos.
Re: Kindergartenbeitrag
Antwort von Andrea&Würmchen am 08.01.2012, 10:24 Uhr
Hallo Katrin,
schau doch mal hier: http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25430&article_id=6213&_psmand=8
Und wegen der Kosten für die Ganztagskinder würde ich einfach mal im Kindergarten selbst nachfragen.
Grüße
Andrea
Re: Kindergartenbeitrag
Antwort von 20012006 am 08.01.2012, 10:31 Uhr
Hi,
ja das letzte Kiga Jahr in Niedersachsen ist frei..Wir haben es gerade :o)
LG
Yvonne
Kindergartenbeiträge stehen im Landesgesetz
Antwort von Steffi528 am 08.01.2012, 11:20 Uhr
http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25427&article_id=6546&_psmand=8
Da der Rechtsanspruch für Kinder ab 3 Jahren für einen Kindergartenplatz für 4 Stunden sein muss, kann natürlich der Träger eventuell auch sagen: Nur die 4 Pflichtstunden sind frei.
Meistens ist es aber so, das je nach dem man angemeldet ist, der Platz frei ist oder eben nur der Vormittagsplatz.
Erkundige Dich da am besten bei deinen Träger (Jugendamt oder Gemeinde). Essensgeld bleibt davon bestehen.
Ja, und das Geld bekommt man bei einem Kann-Kind zumindest bei uns zurück. Ich würde es mir sonst auch erklagen, da es zu einer Ungleichheit führt, wenn Kann-Kinder plötzlich das geld nicht zurück bekommen.
Grüße
Re: Kindergartenbeiträge stehen im Landesgesetz
Antwort von Steffi528 am 08.01.2012, 11:21 Uhr
Ich sehe jetzt erst, da sAndra da aucg schon einen Link reingestellt hat ;-)
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