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Geschrieben von Juleika am 17.02.2013, 14:27 Uhr

Ich muss mich mal auslassen...

Das Thema hatten wir letztens.Hier meine Erfahrung:
von rechtlicher Seite aus ist es nicht gestattet,ohne Erlaubnis der Eltern deren private Gegnstände zu markieren (Sachbeschädigung).
Wenn wir ein Problem mit der Zuordnung haben,müssen wir die Eltern bitten,die Sachen entsprechend kenntlich zu machen.
Auch wenn es "nur " eine Brotdose ist und man sich fragt,ob sie den Aufreger wert ist,so ist es doch ein Grundsatz,der eingehalten werden muss.
Bei uns ging es um Gummistiefel,die praktischerweise mit Namen versehen wurden.Aber egal was,kein Kind möchte gerne etwas vererbt bekommen,auf dem der Vorbesitzer klar zu erkennen ist.
LG Juleika,die das Bauchgrummeln gut verstehen kann...

 
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