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Geschrieben von dhana am 10.09.2008, 20:07 Uhr

hört sich nach Bayern an

Hallo,

vom Stichtag her und von der Eltern können zurückziehen - Regelung her hört sich das nach Bayern an.

In Bayern sind alle Kinder bis 1.11. schulplichtig (Schuljahr 09/10). Bei den Kinder die im Oktober oder November geboren sind können die Eltern die Kinder aber einfach freistellen lassen - geht schriftlich bei der zuständigen Grundschule. Dann zählen die Kinder als nicht schulpflichtig und weden ein Jahr später eingeschult.

Ob das in anderen Bundeländern auch so ist weiß ich nicht. Aber ich hab das für eine Freundin dieses Jahr rechergiert, weil sie ihr Oktober-Kind nicht einschulen wollte.
Bis einschließlich September müssen die Kinder, da kann nur das Gesundheitsamt zurückstellen.

Grüße Dhana

 
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