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Geschrieben von zwergenmüsli am 10.09.2008, 18:41 Uhr

Frage wg Einschulung

Hallo,

der Stichtag in Bayern ist nächstes Jahr der 31.11.2009. Aber die Kinder die im Oktober und November geboren wurden fallen unter einer Sonderregelung. Das nennt man Rücktrittsrecht. (Nicht Zurückstellung).
Das heißt die Kinder gelten als nicht schulpflichtig und können im nächsten Jahr nochmals zurückgestellt werden. Hier hat man als Eltern das letzte Wort. Es reicht wenn man der Schule schreibt, daß man von dem Rücktrittsrecht gebrauch machen will. So muß man die Schuluntersuchung nicht mitmachen, sondern erst im nächsten Jahr.
Wir haben von dieser Regelung in diesem Jahr gebrauch gemacht. Es lief wirklich alles problemlos ab.

 
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