Geschrieben von zwergenmüsli am 10.09.2008, 18:41 Uhr |
Frage wg Einschulung
Hallo,
der Stichtag in Bayern ist nächstes Jahr der 31.11.2009. Aber die Kinder die im Oktober und November geboren wurden fallen unter einer Sonderregelung. Das nennt man Rücktrittsrecht. (Nicht Zurückstellung).
Das heißt die Kinder gelten als nicht schulpflichtig und können im nächsten Jahr nochmals zurückgestellt werden. Hier hat man als Eltern das letzte Wort. Es reicht wenn man der Schule schreibt, daß man von dem Rücktrittsrecht gebrauch machen will. So muß man die Schuluntersuchung nicht mitmachen, sondern erst im nächsten Jahr.
Wir haben von dieser Regelung in diesem Jahr gebrauch gemacht. Es lief wirklich alles problemlos ab.
- Frage wg Einschulung - Joni76 10.09.08, 10:22
- Re: Frage wg Einschulung - katrin0306 10.09.08, 10:31
- Re: Frage wg Einschulung - doreen_fynn 10.09.08, 10:50
- Re: Frage wg Einschulung - Benmama 10.09.08, 12:35
- Re: Frage wg Einschulung - Nase 10.09.08, 14:31
- Re: Frage wg Einschulung - doreen_fynn 10.09.08, 10:50
- soviel ich weiss kann man... - Zwillingsmama04 10.09.08, 12:49
- Kommt mal wieder.. - Nele3 10.09.08, 13:10
- Re: Frage wg Einschulung - Mandy2 10.09.08, 14:28
- Re: Frage wg Einschulung - saarbaby 10.09.08, 16:35
- Re: Frage wg Einschulung - zwergenmüsli 10.09.08, 18:41
- Re: Frage wg Einschulung - saarbaby 10.09.08, 16:35
- hört sich nach Bayern an - dhana 10.09.08, 20:07
- Re: Frage wg Einschulung - Danie1983 10.09.08, 20:37
- Re: Frage wg Einschulung - Leon u Moni 10.09.08, 20:54
- Re: Frage wg Einschulung - katrin0306 10.09.08, 10:31