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Geschrieben von Nase am 22.09.2009, 18:03 Uhr

Hab heut ne Absage weil mein Sohn nicht trocken ist....

Meines Wissens nach ist das nicht rechtens.. Ab drei hat man einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Und wegen Windeln darf der nicht abgewiesen werden.
Und vor allem eigentlich nicht, wenn Du den Vertrag schon unterschrieben hast.
Aber eventuell ist das von Bundesland zu Bundesland beziehungsweise bei privaten Einrichtungen anders???

 
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