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Geschrieben von Mondreise am 22.09.2009, 0:54 Uhr

Hab heut ne Absage weil mein Sohn nicht trocken ist....

Hi, ab 3 hat dein Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz.

Ein Tag hin oder her ist auch den Behörden egal.

Der Kindergarten hat sicher Recht, sie haben zuwenig Personal.
Das haben sie leider fast immer.Aber nicht wegen nicht trockener 3-jährigen, da gibt es viele.

Wenn ihr einen Vertrag habt, habt ihr einen Vertrag.

Ihr habt ein Recht auf den Kindergartenplatz.
Wegen nicht trocken darf der nicht gekündigt werden.

Sprich noch mal in aller Ruhe mit der Leitung und dem zuständigen Träger.
Bei uns war der Träger die Gemeinde, wer ist es bei Euch?
Ist der Kindergarten katholisch, evangelisch?

Du kannst einen Anwalt holen, um den Kindergartenplatz einzuklagen, aber das ist nicht in Eurem Interesse (und auch nicht in dem Interesse des Trägers)

Und wo wohnt ihr, welche Kindergärten gibt es in Eurer Nähe?
Immer mal anrufen (aber nur, wenn das für Euch ok ist)

Was habt ihr Eurem Kind erzählt? Wie verträgt das Kind die Verzörgerung?
Wie verträgt Euer Kind eine evtö. Verlegung in einen anderen Kindergarten?

Ciao Biggii

 
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