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Geschrieben von TigerTaps am 20.03.2012, 17:25 Uhr

frage

In NRW hat man ab 3 Jahren einen Rechtsanspruch.

Bei mir war es so, dass mein Sohn im Winter 3 wurde, Kindergartenwechsel ist aber immer im August, so dass wir fast 8 Monate überbrücken mussten (weil ich ja mit seinem 3. Geburtstag wieder arbeiten musste). Zum Glück hatten wir 2 Omas, die ihn im Wechsel genommen haben, 2 Tage in der Woche war er bei der Tagesmutter.

10 Stunden in der Woche Tagesmutter hat im Monat 200 € gekostet. Mit seinem 3. Geburtstag hatten wir dann was von der Stadt dazu bekommen, eben wegen besagtem Rechtsanspruch, so dass wir nur noch 50 € im Monat selbst gezahlt haben. Wobei ohne die Omas wäre das auch nicht gegangen (wenn man bedenkt, was eine Tagesmutter "fulltime" kostet).

Öffnungszeiten und Gepflegtheiten sind von Kindergarten zu Kindergarten unterschiedlich. Musst du noch mal fragen. Ich habe auch nirgends einen Leitfaden bekommen, habe mir alle Kigas angeguckt und alles mündlich abgeklärt. Wenn man einen Platz fest hat, gibt es normalerweise sowas wie einen Infoabend, da kann dann alles abgeklärt werden (aber Öffnungszeiten fände ich wichtig vorher zu erfragen).

Ich persönlich würde nicht 10 km bis zum Nachbarsort fahren wollen, aber wenn du dein Kind unterbringen MUSST, bleibt dir ja nicht die große Wahl. Ich stell mir nur vor, wie blöd das ist, wenn ggf. mal die Oma oder so das Kind abholen muss - 10 km? Naja...ist ja nicht aus der Welt, wenn man ein Auto hat.

Viel Glück!

 
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