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Geschrieben von Nase am 20.03.2012, 17:04 Uhr

frage

Im Moment hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren. Ab 2013 hast Du einen gesetzlichen Anspruch ab 1 Jahr. Zumindest in Ba Wü, ich denke aber, dass ich Bundesweit so. Gesetzlicher Anspruch heißt, Du kannst das einklagen, wenn ein Kindergarten nunmal aber absolut keine Plätze frei hat, dann bringt Dir das alles nichts.

Nach einem Leitfaden etc, solltest Du fragen, wenn Du das möchtest.

 
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