Geschrieben von Nase am 20.03.2012, 17:04 Uhr |
frage
Im Moment hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren. Ab 2013 hast Du einen gesetzlichen Anspruch ab 1 Jahr. Zumindest in Ba Wü, ich denke aber, dass ich Bundesweit so. Gesetzlicher Anspruch heißt, Du kannst das einklagen, wenn ein Kindergarten nunmal aber absolut keine Plätze frei hat, dann bringt Dir das alles nichts.
Nach einem Leitfaden etc, solltest Du fragen, wenn Du das möchtest.
- frage - samirasmama 20.03.12, 14:58
- Re: frage - sommersone 20.03.12, 15:03
- Re: frage - julimaus4 20.03.12, 16:05
- Re: frage - Nase 20.03.12, 17:04
- Re: frage - TigerTaps 20.03.12, 17:25
- Re: frage - samirasmama 20.03.12, 19:11
- Re: frage - julimaus4 20.03.12, 19:28
- Re: frage @julimaus4 - samirasmama 20.03.12, 20:44
- @samirasmama - julimaus4 20.03.12, 22:07
- Re: frage @julimaus4 - samirasmama 20.03.12, 20:44
- Re: frage - julimaus4 20.03.12, 19:28
- Re: frage - samirasmama 20.03.12, 19:11
- gegenfrage - Savanna2 20.03.12, 20:14
- Re: gegenfrage - samirasmama 20.03.12, 20:47
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