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Geschrieben von maroulein am 05.07.2007, 10:05 Uhr

frag bei eurer krankenkasse nach

ichr müßtet anspruch auf eine haushaltshilfe haben bzw wenn es sich um ienen überschaubaren zeitraum handelt müßtest du unbezahlten urlaubnehmen können und die kasse zahlt dir dafür den verdienstausfall-ist zwar nicht das kompellt gehalt amber immerhin,haben wir so gemacht als ich unsere 2.bekommen habe,die große war erst 22 mon alt und ich mußte 12 tage bleiben wg.kaiserschnitt,war gar kein problem
lg marou

 
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