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Geschrieben von Danyshope am 20.12.2015, 21:25 Uhr

Betreuungszeit

Mir hat mal die vorherige Tagesmutter gesagt, es gibt nur 3 Staffelungen für Eltern. 25 Std, 35 Std und 45 Std. Egal wie lange das Kind wirklich in der Betreuung bleibt.

Die Tagesmütter werden dagegen in 5er Schritten abgerechnet, sprich die können 25 Std, 30 Std, 35 Std, 40 Std, 45 Std beim Jugendamt geltend machen - wenn das ganze über die läuft. Wenn Eltern privat die Betreuung organisieren, ist halt wie bei jedem "Dienstverhältnis" reine Verhandlung. Würde mich wundern wenn das bei den Kindergärten und Co sehr viel anders wäre. Durch das Kuddelmuddel dürfte kaum wer durchsteigen. Da wäre ja jemand im Amt nur damit beschäftigt, monatlich die Betreuungszeiten und -gebühren anzupassen.

 
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