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Geschrieben von Caot am 19.03.2010, 10:11 Uhr

Ab 8?

Laut Gerichtsbeschluß darf ein 5-jähriges Kind eine halbe Stunde alleine sein, z.b. auf dem Spielplatz, im Haus, im Garten, auf der Strasse. Es darf auch länger sein, aber wenn dann etwas passiert läuft das unter Vernachlässigung der Aufsichtspflicht.

Mir ist es neu, das man erst ab 8 Jahren alleine wohin darf?

Meiner ist 5 und geht alleine zum Kiga, zum Metzger, zum Bäcker, zum Spielplatz, etc.......... Ich hätte nur Bedenken, wenn man auf einer Strasse spielt.

VG

 
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