Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von berita am 25.08.2003, 21:50 Uhr

Wie ist das mit dem Wohngeld bei Schwerbehinderung ?

Hallo Bianca,

hier ein Auszug aus dem Wohngeldgesetz:

WoGG § 13 Frei- und Abzugsbeträge

(1) Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden folgende Freibeträge abgesetzt:

1. 1.500 Euro für jeden schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der
Behinderung
a) von 100 oder
b) von wenigstens 80, wenn der schwerbehinderte Mensch häuslich
pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
ist;
2. 1.200 Euro für jeden schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der
Behinderung von unter 80, wenn der schwerbehinderte Mensch häuslich
pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ist;
3. 750 Euro für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und ihnen
Gleichgestellte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes;
4. 600 Euro für jedes Kind unter zwölf Jahren, für das Kindergeld nach dem
Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz oder eine Leistung
im Sinne des § 65 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder des § 4 Abs. 1
des Bundeskindergeldgesetzes gewährt wird, wenn der Antragberechtigte
allein mit Kindern zusammenwohnt und wegen Erwerbstätigkeit oder
Ausbildung nicht nur kurzfristig vom Haushalt abwesend ist;
5. bis zu 600 Euro, soweit ein zum Haushalt rechnendes Kind eigenes Einkommen
hat und das 16., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogg_2/gesamt.pdf

LG
Berit

 
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