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Wie ist das mit dem Wohngeld bei Schwerbehinderung ?

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Wie ist das mit dem Wohngeld bei Schwerbehinderung ?

Mitglied inaktiv

Hallo, habe nur mal eine kurze Frage dazu: Wir bezogen bisher Wohngeld, da kein hohes Einkommen und Sohn 100% Schwerbehinderung. Nun verdient mein Mann mehr, und das Wohngeld fällt vorraussichtlich weg. Aber hat man da nicht einen Extraanspruch wegen der Schwerbehinderung oder verwechsle ich da was ? Kann mir jemand weiterhelfen ? VLG, Bianca


Mitglied inaktiv

Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Bianca, hier ein Auszug aus dem Wohngeldgesetz: WoGG § 13 Frei- und Abzugsbeträge (1) Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens werden folgende Freibeträge abgesetzt: 1. 1.500 Euro für jeden schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung a) von 100 oder b) von wenigstens 80, wenn der schwerbehinderte Mensch häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ist; 2. 1.200 Euro für jeden schwerbehinderten Menschen mit einem Grad der Behinderung von unter 80, wenn der schwerbehinderte Mensch häuslich pflegebedürftig im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch ist; 3. 750 Euro für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und ihnen Gleichgestellte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes; 4. 600 Euro für jedes Kind unter zwölf Jahren, für das Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz oder eine Leistung im Sinne des § 65 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder des § 4 Abs. 1 des Bundeskindergeldgesetzes gewährt wird, wenn der Antragberechtigte allein mit Kindern zusammenwohnt und wegen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nicht nur kurzfristig vom Haushalt abwesend ist; 5. bis zu 600 Euro, soweit ein zum Haushalt rechnendes Kind eigenes Einkommen hat und das 16., aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Siehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogg_2/gesamt.pdf LG Berit