Juniherzenswunsch
Meine 11-jährige Tochter hat die Diagnose Rolando Epilepsie recht neu( 1. Anfall und bis jetzt einziger Ende November). Sie ist inzwischen medikamentös eingestellt. Wir haben es mit der Schule offen kommuniziert, da sie zu Zeit nicht am Schwimmunterricht teilnehmen darf und auch falls ein Anfall in der Schule auftritt. Was bei Rolando Epilepsie sehr unwahrscheinlich ist, da die eigentlich nur abends/nachts auftreten. Nun bin ich etwas verärgert über den Umgang von Seiten der Schule. Erstmal sollen wir einen Zettel ausfüllen, dass die Schule kein Notfallmedikament geben darf( nur medizinisches Personal). Ich kann verstehen, dass Sie sich absichern wollen, trotzdem denke ich, dass es zumutbar ist Buccolam zu verreichen, oder es wenigstens zu versuchen. Was ich aber wesentlich schlimmer finde, dass sie von meiner Tochter offen in der Klasse einen Steckbrief mit Foto hängen möchten, wo ihre Krankheit drauf steht und die Dosierung des Notfallsmedikament ( was sich ja auch wieder spricht, da sie es ja auch nicht verabreichen dürfen). Ich finde es aus Datenschutzgründen mehr als ungünstig, da auch andere Klassen zu gang haben. Ich habe gebeten, ob man den Zettel nicht in die Schublade des Lehrerpuls legen kann. Wenn die Klasse informiert ist, sehe ich da kein Problem, aber die Klassenlehrer bestehen auf den öffentlichen Aushang. Ich würde mich freuen, wenn andere mir Ihre Erfahrungen mit der Kommunikation von Seiten der Schule mitteilen können. Mir ist es natürlich wichtig, dass man meinen Kind in einen Notfall hilft. Aber ich möchte auch ihre Privatsphäre schützen.
Hallo Unser Sohn hat zwar keine Rolando Epilepsie aber seit 5 Jahren einen Rolando Fokus (er neigt zu Krampfanfällen). Im März letzten Jahres hat er im Unterricht seinen ersten und bisher letzten Anfall gehabt. Also ganz untypisch für Rolando Epilepsie. Da dieser aber nur einige Sekunden gedauert hat haben wir uns in Absprache mit dem behandelnden Arzt gegen Antiepileptika entschieden. Laut dem Arzt im SPZ macht ein Anfall noch keine Epilepsie. Trotzdem wurde uns zu einem Notfallmedikament geraten. Dies wurde offen mit der Schule bzw. der Klassenlehrerin kommuniziert. In unserer Schule ist es kein Problem das dieses Medikament im Notfall verabreicht wird. Alle Lehrer-/innen und an der Schule tätigen Personen dürfen ihm das Medikament verabreichen. Ich musste nur eine Einverständniserklärung abgeben. Das Medikament ist im Klassenzimmer deponiert. Und er hat es auch in seiner Sporttasche und in seiner Schwimmtasche. Ich muss dazu sagen das unser Sohn eine Förderschule besucht und es dort auch noch andere Kinder gibt die im Schulalltag auf Medikamente angewiesen sind. Vielleicht ist es an Regelschulen wieder eine ganz andere Sache. Ich würde mit der Schule nochmal in Kontakt treten ggf auch mit dem Schulleiter-/in und auf die Dringlichkeit aufmerksam machen. Gibt es in irgendeiner Weise eine Gesetzeslage das die Verabreichung des Notfallmedikaments durch den Lehrkörpern verbietet? Oder hat die Schule einfach nur Angst vor möglichen Konsequenzen? Das würde mich zum Beispiel interessieren. Im Bereich Datenschutz würde ich mir da keine Gedanken machen. Es geht ja nur um die Diagnose und nicht um ihre komplette Krankengeschichte. Und je mehr Personen davon wissen desto besser kann ihr im Notfall geholfen werden. LG Melli
Nachtrag: Mein Neffe hatte mit 3 Jahren zwei schwere Epileptische Anfälle. In der Kita war es auch kein Problem das Medikament im Notfall zu verabreichen. Meine Schwester musste nur eine Schriftliche Bestätigung vom Arzt vorlegen und eine Einverständniserklärung abgeben, das im Notfall das Medikament verabreicht werden darf. Bei Epilepsie Notfallmedikamenten handelt es sich meist um ein Medikament das auch medizinische Laien anwenden können.