Geschrieben von Benedikte am 30.06.2004, 9:29 Uhr |
Vaterschaftsverzicht gibt es schon,
aber nicht, um sich um einen Unterhalt drücken zu können, so dass das Kind in die Röhre geguckt. ich habewelche kennengelernt bei Adoptinsfällen, wo Ehemaänner geschiedener Mütter deren Kinder adoptieren wollten. Du kannst nur kein Kind adoptieren, dass offiziell Vater und Mutter hat- deshalb mussten die Erzeuger/ biologischen Väter auf die VAterschaft verzichten, sprich das Kindschaftvehältnis durch Rechtserklärung lösen mit allen rechten und Pflichten und die hat dann der adoptivvater gewonnen. Also, geben tut es das schon. Nur der Vater Deines Kindes kann hier nicht Trick 17 machen, um sich zu drücken.
benedikte
- Vaterschaftsverzicht bei behindertem Kind? - mamivonrené 28.06.04, 15:21
- Re: Vaterschaftsverzicht bei behindertem Kind? - ibag 28.06.04, 17:36
- Re: Vaterschaftsverzicht bei behindertem Kind? - mamivonrené 28.06.04, 19:35
- Re: Vaterschaftsverzicht bei behindertem Kind? - Mama von Nicolino 28.06.04, 19:53
- Re: Vaterschaftsverzicht bei behindertem Kind? - ibag 28.06.04, 20:04
- Re: Vaterschaftsverzicht bei behindertem Kind? - mamivonrené 28.06.04, 20:10
- Re: Vaterschaftsverzicht bei behindertem Kind? - mamivonrené 28.06.04, 19:35
- Re: Vaterschaftsverzicht gibt es schon, - Benedikte 30.06.04, 9:29
- Re: Vaterschaftsverzicht bei behindertem Kind? - ibag 28.06.04, 17:36