Geschrieben von angel1977 am 19.03.2009, 9:57 Uhr |
SO nicht richtig,......
Dir steht es zu vor Ort in die Akten zu gucken ggfs.unter Aufsicht.
Bei psychischen Angelegenheiten ist es jedoch so ,das die Ärzte dies verbieten können wenn der Verdacht besteht das der Patient dadurch weiter psychisch geschädigt werden kann bzw.dadurch Probleme bekommt.
Ansonsten kann die Einsicht nicht verwehrt werden und auch der Kopie gg.vernünftiges Entgeld steht nix im Wege dann.
LG Anna
- Akteneinsicht - Sternspinne 18.03.09, 17:48
- Re: Akteneinsicht - Jo64 18.03.09, 18:00
- Re: Akteneinsicht - Sternspinne 18.03.09, 19:01
- Re: Akteneinsicht - Jo64 18.03.09, 20:44
- Re: Akteneinsicht - Tinky70 19.03.09, 8:29
- SO nicht richtig,...... - angel1977 19.03.09, 9:57
- Re: Akteneinsicht - Tinky70 19.03.09, 8:29
- Re: Akteneinsicht - Jo64 18.03.09, 20:44
- Re: Akteneinsicht - Sternspinne 18.03.09, 19:01
- Re: Akteneinsicht - Jo64 18.03.09, 18:00
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