Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Jane und 3 am 06.02.2011, 14:29 Uhr

rechtliche Betreuung nach Volljährigkeit

Habe mal eine Frage an Euch. Vielleicht kann mir ja jemand Erfahrungen dazu berichten oder hat Infos. Also mein behinderter Sohn wird in einigen Monaten 18. Somit volljährig. Ist nun unbedingt eine rechtliche Betreuung zu beantragen um seine Belange weiter zu unterstützen bzw. zu erledigen, oder kann man das irgendwie anders regeln, die Verfügung über bestimmte Entscheidungen zu haben, die er allein nicht treffen kann. Ich scheue mich davor, ihm irgendwie damit, also durchs Gericht angeordnet, einen Stempel aufzudrücken. Weiß aber wohl, dass er in einigen Bereichen noch Hilfe zur Selbsthilfe brauchen wird. Kann er mir z. B. Vollmachten für Unterschriften, Geldangelegenheiten, Arztgespräche und so erteilen, ohne gerichtliche Bestellung? Also eigentlich erst mal weiter wie bei einem noch nicht volljährigen Kind. Vielleicht etwas verworren, aber vielleicht versteht mich ja wer :-)
Danke schonmal
Jane

 
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