Geschrieben von Gucci75 am 06.02.2011, 17:33 Uhr |
Gucci75
Wenn er versteht was er unterschreibt und dies eben vor allem inhaltlich, insbesondere welche Auswirkungen diese hat, dann kann er Dir auch eine Vollmacht ausstellen. Mit Betonung auf "er stellt Dir aus". Wie sieht/sehen die/der behandelnde Arzt/Ärzte die Einwilligungsfähigkeit?
Bei gewissen Angelegenheiten benötigst Du dennoch die Genehmigung des Betreuungsgerichts. z.B. bei medizinischen Eingriffen, bei welchen er versterben kann oder einen langanhaltenden Schaden davon tragen kann.
Auch bei In-sich-Geschäften ist dies der Fall. Es sei denn, Dein Sohn erteilt Dir hierzu die Erlaubnis. Das wird aber unter Umständen nicht akzeptiert.
Bei allen Rechtsgeschäften, welche im Zusammenhang mit Grundbesitz/Immobilien stehen, muss ein Notar eingeschaltet werden.
Am besten wäre es, wenn Du Dich vor Ort bei Deiner zuständigen Betreuungsbehörde oder einem Betreuungsverein beraten. Dort kannst Du all Deine Fragen stellen. Kostet nichts und hilft ungemein bei allen Unklarheiten.
LG
- rechtliche Betreuung nach Volljährigkeit - Jane und 3 06.02.11, 14:29
- Re: rechtliche Betreuung nach Volljährigkeit - Gucci75 06.02.11, 16:06
- Re: Gucci75 - Jane und 3 06.02.11, 16:30
- Re: Gucci75 - Gucci75 06.02.11, 17:33
- Re: Gucci75 - Jane und 3 06.02.11, 20:58
- Gucci75 - suchepotentenmannfürsleben 07.02.11, 11:16
- Re: Gucci75 - Gucci75 08.02.11, 7:26
- Re: Gucci75 - Gucci75 06.02.11, 17:33
- Re: Gucci75 - Jane und 3 06.02.11, 16:30
- Re: rechtliche Betreuung nach Volljährigkeit - Gucci75 06.02.11, 16:06
PEG
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