Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Gretelkaethe am 05.01.2009, 22:10 Uhr

@ellert wg. Betreuungsproblem

Hallo Dagmar,

also, folgendes ist biskang rausgekommen. Da ich für meinen Sohn einen gültigen Betreuungsgutschein habe, ist der Hort eigentlich weiterhin zur Betreuung verpflichtet. Zum Glück sieht es die Sachbearbeiterin im Jugendamt auch so, dass ich ihn dorthin nicht mehr schicken kann. Aber es gibt generell für ihn die Möglichkeit der Hortbetreuung, dann halt an einer anderen Schule/ einem anderen Hort. Wenn ich nun noch einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stelle, dann kann ich für die Dauer von 3 Monaten Familienhilfe erhalten, nennt sich dann "ambulantes Clearing". Die soll mich dabei unterstützen, einen anderen Hortplatz für ihn zu finden. Ich hoffe, dass klappt, idealerweise sogar für den Hort an der Schule, die er zukünftig besuchen wird (und die gilt es auch erst einmal zu finden).

Ich habe keine Ahnung, ob dir diese Info nun irgendwie weiterhilft, aber hier in Berlin scheint es so zu sein, dass mit einem Betreuungsgutschein vom Jugendamt eine Pflicht zur Betreuung besteht. Wie das in der Praxis aussieht, bleibt abzuwarten.

Schöne Grüße
Ute

 
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