Geschrieben von angel19776 am 30.04.2005, 9:18 Uhr |
Recht auf Behindertenparkplatz ?
Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen aG.(außergewöhnlich gehbehindert).Damit zur Stadt und nen ausweis fürs Auto holen.Dann darfst du auf nicht nummerierten Behindertenparkplätzen parken.
LG Anna
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- Recht auf Behindertenparkplatz ? - *delphin* 30.04.05, 7:46
- Re: Recht auf Behindertenparkplatz ? - angel19776 30.04.05, 9:18
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- Re: Recht auf Behindertenparkplatz ? - Ellert 30.04.05, 14:48
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- Re: Recht auf Behindertenparkplatz ? - rowentis 12.05.05, 17:15
- Re: Recht auf Behindertenparkplatz ? - angel19776 30.04.05, 9:18
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