Geschrieben von *delphin* am 30.04.2005, 7:46 Uhr |
Recht auf Behindertenparkplatz ?
Kennt sich jemanden hier mit Behindertenrecht aus ?
Ab wann hat man denn ein Recht auf einen Behindertenparkplatz ? Oder gibt es sowas überhaupt ?
LG
Bianca
Re: Recht auf Behindertenparkplatz ?
Antwort von angel19776 am 30.04.2005, 9:18 Uhr
Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen aG.(außergewöhnlich gehbehindert).Damit zur Stadt und nen ausweis fürs Auto holen.Dann darfst du auf nicht nummerierten Behindertenparkplätzen parken.
LG Anna
Re: Recht auf Behindertenparkplatz ?
Antwort von *delphin* am 30.04.2005, 9:29 Uhr
Ja,
danke,
das haben wir schon, ich habe mich nur gewundert, ob es evtl. auch so etwas gibt, das z.B. vor deinem Haus oder in einer Siedlung ein Parkplatz für dich angelegt wird ?
LG
Re: Recht auf Behindertenparkplatz ?
Antwort von angel19776 am 30.04.2005, 12:26 Uhr
Hallo,
ja das gibt es.Den mußt du beim straßenverkehrsamt beantragen,möglichst mit gRund.
Sollte er dann angelegt werden,kriegst du einen neues ausweis mit nummer.Das halt nur du auf dem Platz parken darfst.Das anlegen eines "eigenen"Parkplatzes kostet nichts.
Gruß Anna
Re: Recht auf Behindertenparkplatz ?
Antwort von Ellert am 30.04.2005, 14:48 Uhr
Hallo Ihr
wir weden den eigenen Parkplatz nun auch beantragen
nur würde uns ein Nicht auf uns ausgestellter schon reichen
da wir den ja nicht nur fürs eigene Auto sondern auch für den Fahrdienst
und den vielen "behinderten" Besuch bräuchten
schaun wir mal, was bei dem Antrag rauskommt---
dagmar
Re: Recht auf Behindertenparkplatz ?
Antwort von rowentis am 12.05.2005, 17:15 Uhr
Stelle formlosen Antrag an dein Straßen
verkehrsamt.Voraussetzung Merkzeichen
aG oder Bl im Schwerb.-Ausweis.
Dann bekommst Du vielleicht einen Park=
ausweis für Behinderte
Hast Du aber Möglichkeit in der Nähe einen Parkplatz oder Stellplatz zu
mieten, hast Du keine Chance.