Geschrieben von Benedikte am 04.10.2004, 21:01 Uhr |
Krankenkassenwechsel
Kommt drauf an, wie Ihr versichert seid. Wenn Ihr gestzlich versichert seid, darf die neue Krankenkasse keine Gesundheitsprüfung machen oder Euch Rissikozuschläge aufbrummen. Du musst nur schauen, ob ihr Leistungsangebot( was bei den gestzlichen aber im wesentlichen übereinstimmt) Dir genehm ist- die dürfen Euch wegen der hohen auf sie zulaufenden Kosten nicht abwimmeln.
Wenn das behinderte Kind privatversichert ist, vergiss es. Die neue Kasse würde es entweder gleich gar nicht uafnehmen, Ausschlüsse vereinbaren oder solche enorme Russikozuschläge vereinbaren, dass Du Konkurs anmelden muss.
Benedikte
- Krankenkassenwechsel - Heidi3 04.10.04, 20:28
- Re: Krankenkassenwechsel - Benedikte 04.10.04, 21:01