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von Tabea90  am 24.07.2011, 13:03 Uhr

Gehörloses Kind-Pflegegeld?

Hey ihr, wollte mal fragen ob jemand von euch für ein Gehörloses Kind/Baby Pflegegeld bekommt und welche Gründe man für den Mehraufwand nennen kann? Gehören Gebärdenkurs und Physiotherapie zb auch dazu? Bin mir ziemlich unsicher ob meinem Sohn Pflegegeld zusteht, weil er außer der Gehörlosigkeit keine weiteren behinderungen hat. Danke im vorraus für Antworten :)

 
6 Antworten:

Re: Gehörloses Kind-Pflegegeld?

Antwort von findelkind am 24.07.2011, 15:03 Uhr

Hallo
also zu stehen denk ich schon , hat euch denn noch keiner was gesagt oder angeboten habt ihr ein Schwerbehinderten ausweiß . Ansonsten schau mal bei rehakids.de dort würst du sicherlich was finden vielleicht auch in euren Ort . Unsere Tochter war als Baby nur teil gehörlos und bis das alles soweit erledig war als fast geheilt haben wir auch was bekommen auch für unseren jüngeren der nicht reden tat bis zum 4 lebensjahr .LG

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Re: Gehörloses Kind-Pflegegeld?

Antwort von Tabea90 am 24.07.2011, 19:35 Uhr

Einen beh. Ausweis habe ich schon beantragt aber der ist noch nicht hier. Und wie läuft das mit dem Pflegegeld? Also was kann man zb als Mehraufwand angeben?

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Re: Gehörloses Kind-Pflegegeld?

Antwort von Schnecke3 am 25.07.2011, 11:17 Uhr

Hallo Tabea,
wenn dein Kind wirklich "nur" (in dicken Anführungszeichen, nicht falsch verstehen) gehörlos ist und ansonsten ganz normal entwickelt, halte ich die Chance, dass ihr Pflegegeld bekommt, für relativ gering. kommt auch auf das Alter deines Kindes an. Aber probieren kannst du es ja!
Als Mehraufwand zählt z.B., wenn du mehr Zeit zum Füttern, Wickeln, Anziehen etc brauchst als bei einem normal entwickelten Kind. Und die Fahrt- und Wartezeiten zu/bei regelmäßigen Therapien zählen dazu (zu Physio und Ergo, nicht zur FF) sowie regelmäßige Arztbesuche (müssen dann aber, glaube ich, regelmäßig 1-2 x im Monat stattfinden). Therapien zu Hause zählen nicht (weder Vojta noch sonst was). Schau doch mal bei Rehakids rein. Da findest du die Pflegegeldfibel, da steht das wichtigste drin!
Gruß,
Katja

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Re: Gehörloses Kind-Pflegegeld?

Antwort von angel1977 am 25.07.2011, 22:50 Uhr

Hallo,
beim Pflegegeld geht es ausschließlich um den Mehraufwand den du pflegerisch hast!Da werden ,gerade bei Babys aber eh noch etliche Zeiten gerechnet die auch nicht gehörlose Babys haben.
Ich gehe davon aus das euch keine Pflegestufe zusteht da du nicht mehr Aufwand hast wie bei einem normalen Baby.Je älter die Kinder desto weniger Abzüge gibt es .Wenn ein 5 jähriger halt noch gewickelt werden muß oder sondiert oder mehr gewaschen oder gereinigt werden muß,wenn du bei einem 10 jährigen noch Zähne putzen muß,ihn anziehen muß und wickeln oder beim Waschen helfen....alles das wäre je nach Alter Mehraufwand....
Den Antrag stellst du bei eurer Pflegekasse die dann den MDK zur Prüfung vorbeischicken oder nach Aktenlage entscheiden.
Der Behindertenausweis hat keinen Einfluß auf die PS.
LG Anna

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Re: Gehörloses Kind-Pflegegeld?

Antwort von Juli26 am 26.07.2011, 20:22 Uhr

Hallo!!

Also ich denke auch das ihr keine Plegestufe bekommen werdet.......

Mein Sohn ist auch gehörlos, er ist 11, hat aber noch andere einschränkungen. (wachstumsverzögert, entwicklungsverzögert..... und noch andere kleinigkeiten.) und wir haben grad noch dei Pflegestue 1 bekommen.

Viele Grüße Inka

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Re: Gehörloses Kind-Pflegegeld?

Antwort von sternchen90 am 28.07.2011, 17:08 Uhr

Hallo,

als ich in der Suchmaschine über etwas gehörlos gesucht habe, bin ich auf deinem Beitrag gestoßen.

Soviel ich weiß, haben meine Eltern bei mir und meine Schwester Pflegegeld Stufe 1 bekommen.

Man muss da sehr vorsichtig sein und ganz gut argumentieren. Sollte das Kind zur Schule geht, wird kein Pflegegeld mehr zustehen.

Ich habe in der Erinnerung, dass man da auch sagen kann z.B. Verkehr, allein laufen nicht möglich, da das Kind Sirene nicht hören kann, TV nicht versteht, Termine zu Therapien/Beratungen, ...

Ich wünsche dir viel Erfolg!

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