Geschrieben von Benedikte am 21.06.2004, 14:02 Uhr |
Achtung- wegen Originalen
ja, den Massel habe ich auch gehabt eine zeitlang-dass die Beihilfe die Originale haben wollte, weil wir beide angeblich als Beamte Beihilfeansprüche für die inder geltend machen können. Aus genau dem grund hatte ich mal eine einzelne Kinderrechnung über meinen Mann abrechnen wollen- und die haben das abgelehnt. Paragraphen kenne ich nicht mehr, drin stand, dass meine Kinder über meinen Mann nicht mehr beihilfeberechtigt sind, da die ganzen Kinderzuschläge und " kinderzahlbezogenenen Lohnbestandteile " auf mich gingen, sprich meine Kinder nur über mich beihilfeberechtigt wären. Das habe ich meiner beihilfe so mitgeteilt- und seitdem kann ich gottseidank wieder beide Abrechnungen gleic hzeitig machen und kriege sowohl von Debeka als auch der beihilfe ruckzuck die Erstattungen. Und wie gesagt- mein ortszuschlag beträgt für drei Kinder schon über 500 €- wenn Du nicht arbeitest, wird die ja auch Dein Mann komplett kassieren, d.h., nur seine Beilhilfe zahlt- oder?
Im übrigen hast Du ja auch eine klare Linie- Du zahlst die Leistungserbringer eben nicht nach rechnungserhalt, sondern wenn Du es erstattet gekriegt hast- solange Ihr Euch da einig seid, ist das ja kein problem.
Benedikte
- an die PKV - Mahnungen.... - ellert 20.06.04, 15:48
- Hab dich angemailt. Liebe Grüße :o) - Mama von Nicolino 20.06.04, 17:27
- Nein....................... - Ibag 20.06.04, 17:28
- Re: ja, aber - Benedikte 20.06.04, 18:07
- @ Benedikte - ellert 20.06.04, 19:50
- Re: Achtung- wegen Originalen - Benedikte 21.06.04, 14:02
- @ Benedikte - ellert 20.06.04, 19:50
- Re: an die PKV - Mahnungen.... - Murmeline 20.06.04, 19:50
- murmeline - ellert 20.06.04, 19:53