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Geschrieben von Mandy2 am 24.03.2007, 13:01 Uhr

@schnecke71

Hallo,

bei uns kann die Lehrerin das Kind für 3 Tage freistellen, bis zu 5 Tage die Direktorin und eine längere Zeit müsste dann beim Schulamt beantragt werden. Es wären ja auch nur 3 Tage, kann mir gut vorstellen, dass die Lehrerin sich da kulant zeigen würde, aber soweit sind wir ja noch nicht, vielleicht gibt es noch einen anderen Weg.

Lg. Mandy

 
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