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Geschrieben von Nelufer am 06.06.2008, 14:29 Uhr

@oeli

Hallo oeli,

habe mir die Volksschulordnung angeschaut, und da steht tatsächlich (§ 27), dass man nur direkt nach dem Zwischenzeugnis die jeweilige Klasse freiwillig wiederholen kann.

Dumm dabei: Das Übertrittszeugnis kommt mehrere Monate nach dem ZZ, so dass eine freiwillige Wiederholung nicht möglich ist!

Gruß Nelufer

 
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