Geschrieben von Mony am 20.12.2008, 18:40 Uhr |
@die Lehrer;rechtliche Frage
Es gibt auf jedem Fall eine Frist kurz vor den Versetzungszeugnissen, wenn du zurückstufen willst.
ICh weiß nicht genau - 6 Wochen vor den Zeugnissen?
Ob das im Halbjahr auch gilt, und vor allem bei einer Querversetzung - kann ich dir auch nicht helfen.
Mein Sohn hat nämlich letztes Jahr vor den Sommerferien am letzten möglichen Tag gewechselt.
Danach gilt jeder, der zurück geht als "sitzen geblieben"
Bearbeitet wurde das bei uns sofort.
Wir haben Mittwochs den Antrag gestellt, Donnerstag war Feiertag und Freitag beweglicher Ferientag - und Montags war er in einer neuen KLasse.
Allerdings haben wir ihn dann 3 Wochen vor den Feriern noch mal Querversetzt, das heißt selbe Jahrgangsstufe, andere Schule, das ging ohne Zeitfrist, wurde aber auch SOFORT genemigt.
Gruß
Moni
- @die Lehrer;rechtliche Frage - Jonahinternos 20.12.08, 14:45
- Re: @die Lehrer;rechtliche Frage - Mony 20.12.08, 18:40
- meinst du innerhalb einer Schule? - Si+Jo+Jo+Fr 21.12.08, 2:12
- OT: Ja, innerhalb einer Schule ! - Jonahinternos 21.12.08, 14:44
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