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Geschrieben von 3wildehühner am 05.11.2010, 9:23 Uhr

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hallo!
lies mal die verordnung über den bildungsgang in der grundschule §7 absatz 5.
ein kleiner tip: zu schulrechtsfragen auf die seite vom nrw bildungsministerium gehen-da findest du alles.

also, es ist möglich, dass sie auf antrag der eltern wiederholt.
in der praxis ist es so, dass ein kind, dass dies tut, das tut, um seine lücken aufzuarbeiten-nicht um eine andere schulempfehlung zu bekommen! da in nrw nicht ein bestimmter notendurchschnitt zählt, sondern die gesamtentwicklung, wird ein solches kind sicher eine hauptschulempfehlung bekommen. dennoch kann bei großen defiziten das wiederholen sehr sinnvoll sein.
auf der hauptschule wird zwar am anfang auch der grundschulstoff wiederholt, aber wenn das kind tatsächlich so große lücken hat, wie du schreibst, tut es ihm u.u. wirklich gut, die klasse zu wiederholen und das gefühl zu bekommen "ich kann was"
wobei ich jetzt ehrlich gesagt nicht glaube, dass das kind sich "zum gespött" macht. sie wäre auf der hauptschule sicher nicht die einzige, die sich mit lernen schwer tut-schließlich ist die hauptschule für diese kinder!
ich kenne einige kinder, die dort aufgeblüht sind, nachdem sie endlich in einer gruppe mit ähnlichem leistungsspektrum lernen konnten.
deine schwester sollte auch nicht mehr bis zum elternsprechtag warten, um mit der lehrerin zu sprechen, sondern es so schnell wie möglich in die wege leiten. denn wenn sie wiederholen soll, dann am besten sofort, damit sie so viel wie möglich nachholen kann.

 
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