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Geschrieben von Ninaaa am 20.06.2012, 16:13 Uhr

Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Hallo!

Ich hab mal eine Frage, wie es bei Euch geregelt ist.

Wenn bei einem Kind auf der Klassenfahrt eine Zecke entdeckt wird, darf die Lehrerin sie nicht entfernen, sondern es muss der Arzt gerufen werden.
Und wenn man sie abends entdeckt, muss sie bis zum Eintreffen des Arztes am nächsten Morgen gewartet werden....

Ist das bei Euch auch so?
Kann das sein?

Lg, Nina

 
30 Antworten:

Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von IngeA am 20.06.2012, 16:25 Uhr

Meine Tochter entfernt Zecken meist selbst, sie hat inzwischen ausreichend Übung. Ansonsten: dafür braucht doch kein Arzt KOMMEN, da kann man doch hingehen, abends halt auch zum Notdienst.

LG Inge

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von Ninaaa am 20.06.2012, 16:29 Uhr

Ist wohl so ein Ponyhof, der kommt da wohl ständig wegen Zecken.
Sind wohl mehrere Kinder pro Tag.

LG

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von Mama 0305 am 20.06.2012, 16:42 Uhr

Ne bei uns hätte es der Lehrer gemacht. Hatten aber Glück und es war net notwendig.

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von Silke11 am 20.06.2012, 17:40 Uhr

Ich weiß nicht, wie das bei uns wäre, damals bei mir (aber schon weiterführende Schule) haben es die Schüler selbst gemacht.

Zecken sollten aber möglichst schnell entfernt werden, um die Borreliose-Infektionsgefahr zu verringern, da die Zecken wohl erst nach einigen Stunden saugen die Borrelien abgeben.

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von ansaluli am 20.06.2012, 17:53 Uhr

Hallo,

wir mussten vor der Klassenfahrt einen Zettel unterschreiben, dass die Lehrerin Zecken entfernen darf.

LG
Anja

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von *Suse* am 20.06.2012, 18:35 Uhr

Ich würde es als Lehrerin nicht machen.

Und der Arzt sollte deshalb kommen, weil die Lehrerin ja meist so um die 30 Kinder zu beaufsichtigen hat und wenn sie mit einem zum Arzt fährt, sind 29 Kinder allein bzw. mit nur noch einer Aufsichtsperson (männlich?) allein, was auch nur im Notfall ok ist. Sobald sich dann noch ein Kind "ernsthaft" verletzt, ist es zappenduster.

Suse

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von Miolilo am 20.06.2012, 18:42 Uhr

Dumm nur, dass mir dieser unterschriebene Zettel gar nichts bringt, wenn die nicht fachmännisch durchgeführte Zeckenentfernung Folgen hat.

Ich entferne keine Zecken. Noch nicht mal einen Splitter dürfen wir entfernen.

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von *Suse* am 20.06.2012, 18:46 Uhr

Richtig! So lange alles gut geht, ist man immer fein raus, aber die Eltern verklagen dich trotzdem hinterher, wenn das Kind Borreliose kriegt, ob du die Zecke ordnungsgemäß entfernt hast oder nicht. ;)

Ich bin Lehrerin, nicht Ärztin, nicht Psychotherapeutin, keine Pflegerin und sonst was. Ich unterrichte und erziehe, alles andere überlasse ich den anderen Profis. ;)

Suse

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Ein Lehrer darf ...

Antwort von tini80 am 20.06.2012, 18:52 Uhr

... ganz einfach keine Zecken entfernen. Das hat nichts mit Engagement oder so zu tun...
Genauso wenig wie er auf Klassenfahrt dem Kind Medikamente selbst verabreichen darf. Er darf natürlich von den Eltern über die Medikamente informiert werden, die das Kind nehmen muss und es dazu anhalten sie zu nehmen. Mehr aber auch nicht.
Im Notfall "darf" man "nur" die normale Erste Hilfe leisten und natürlich den Notdienst verständigen.
Wir hatten grad den Fall in der Schule, dass eine Mutter die Lehrerin (sogar mit einem Rechtsanwaltsbrief) die Lehrerin dazu verpflichten wollte, auf der Klassenfahrt die Epilepsiemedikamente aufzubewahren und im akuten Notfall diese dem Kind zu geben. Darf man leider nicht, da hilft auch kein Rechtsanwalt.
LG

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von Henni am 20.06.2012, 18:55 Uhr

Hallo als Lehrerin kann ICH ja sehen WO die Zecke sitzt und ob sie gut zu entfernen ist. Dann ruf ich an, beschreib den Eltern die Situation und die sollen entscheiden ob ihc das machen darf (wenn cih es mir zutraue) oder ob sie das Kind beim Arzt haben wollen. Wenn die Eltern nen Arzt wollen und es zumutbar für die Eltern ist, dann sollen sie doch bite selbstkommen udn das Kidn zum Arzt fahren. SOOOO akut ist ne Zecke nun auch nicht..... Wir haben grad eine Woche Awaldcamp und zum Glück sagen die meisten Eltern: bitte machen SIE es, dann kreis ich die Stelle mit Edding ein, mach die zecke raus, Desinfizier und fertig erst mal. Mit einem bein im Knast ist man als Lehrer sowieso immer....ich bin seit 20 Jahren im Dienst und es ging immer gut... meine eigenen Kidner waren AUCH noch nie wegen Zecken beim Arzt...nur einmal hatte mein Sohn eine klitzkleine hiner dem Ohr..da kam ich nciht gut ran...dann waren wir beim Arzt und er hat sie rausgezogen und der Kopf steckte fest...na prima.... ging aber gut aus *g*

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Aber tini!!!

Antwort von Henni am 20.06.2012, 18:57 Uhr

TROTZDEM mache ich das ! Ich habe für die Diabetiker Zucker, für die Epileptiker die entsprechenden Medis etc... ICH schau im akuten Epilepsieanfall NICHT ewig zu und warte auf nen Arzt wenn die Medis in der Tasche sind.... du??? Echt??? Oder lässte dann die "kranken" gleich zuhause? WIE machst du es denn????

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von IngeA am 20.06.2012, 19:31 Uhr

Besorg deinem Kind eine Zeckenkarte oder eine Zeckenschlinge. Damit geht das ganz einfach. Wenn die Kinder jeden Tag nach Zecken schauen ist da auch noch keine wirklich tief drin, dann gehen die ganz leicht raus.

LG Inge

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Re: Aber tini!!!

Antwort von mama.frosch am 20.06.2012, 21:10 Uhr

oder bei einem insektengiftallergiker lieber auf den notarzt warten und den tod in kauf nehmen statt die notfallmedikamente zu geben?

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Re: Aber tini!!!

Antwort von Ninaaa am 20.06.2012, 21:17 Uhr

Also darf die Lehrerin es nicht, es sei denn, man hat es vorher schriftlich erlaubt?

Ich finde diese Regelung ziemlich sinnlos, denn ne Zecke sollte doch sofort raus?!

Und bei 25 Kindern und 2 Betreuern kann sie ja nicht jeden Abend mit einem anderen Zeckenkind vom Ponyhof, der mitten in einem kleinen Dorf ist ( ohne Auto, da ja mit dem Bus gefahren) in den Notdienst?!

Ziemlich kompliziert....

Also normal wäre dann anrufen und Erlaubnis der Eltern einholen bei sowas?

LG, Nina

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Re: Aber tini!!!

Antwort von Mama 0305 am 20.06.2012, 21:35 Uhr

Naja, unser Lehrer hat uns vorher ein Wisch unterschreiben lassen, das er Medis geben, Zecken entfernen und erste Hilfe leisten darf. Da der Lehrer nicht mehr ganz so jung ist, wird er das wohl nun auch schon ein paar Jährchen so machen und ich denke das wird dann schon so richtig sein.

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Re:

Antwort von tini80 am 20.06.2012, 22:21 Uhr

Natürlich mache ich es NICHT so, natürlich gebe ich im Notfall die nötigen Medikamente - ich wollte doch nur sagen, wie es rechtlich ist (Arzneimittelgesetz). Wir hatten da erst im Rahmen von Sport/Klassenfahrten eine Fortbildung dazu.
Ich hatte im letzten Turnus ein Allergikerkind, das hatte NATÜRLICH die Notfallmedikamente im Pult gelagert. Natürlich ist das auch bei uns so, dass im Notfall sofort die entsprechenden Sachen gegeben werden.

Wie gesagt - ich wollte doch "nur" die rechtliche Seite darstellen. Sollte nämlich bei der Medikamentengabe durch den Lehrer etwas schiefgehen (falsche Dosis, falsches Medikament in der Aufregung), und dem Kind deshalb was passieren, trägt der Lehrer die Schuld - weil er ja rechtlich eigentlich (!) gar nichts geben hätte dürfen.

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Re: Ein Lehrer darf ...

Antwort von platschi am 20.06.2012, 22:58 Uhr

Naja, viele Lehrer machen es obwophl sie eigentlich nicht dürfen. das ist eine ziemliche Grauzone, solange nichts passiert sidn auch alle Eltern glücklich, wenn der Lehrer/Erzieher die Medikamente gibt. ABER lass mal was scjief gehen. Hatte gerade aktuell DRK-Auffrischungskurs und es wurde sehr deutlich abgeraten, Kindern Medikamente (egal welcher Art) zu verabreichen. Denn im Zweifelsfall sind Eltren ganz schnell mal beim Anwalt und der Pädagoge findet sich vor Gericht. Auch ein Attest vom Arzt reicht nicht aus. Einziger Weg für Lehrer, die es tun würden ist, das Lehrer und Eltern des Kindes zusammen zum Kinderarzt gehen und der Lehrer vom Arzt eingewiesen wird, wie das Medikament zu verabreichen ist - dann ist man auf der sicheren Seite.
Wir hatten übrigens gerade einen Fall, wo eine Mutter Sturm gelaufen ist, weil eine Kollegin ihrem Kind ein Pflaster auf eine Wunde geklebt hat. Kind ist wohl allergisch gegen Pflaster, was aber nirgendwo erwähnt wurde. Man hätte ihrer Meinung sofort zum Arzt gemusst - na klar mit einer Schürfwunde ist man ja auch gleich ein Notfall.

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Grob fahrlässig ist das Wort

Antwort von Henni am 21.06.2012, 6:22 Uhr

achwas...mal im Ernst NATÜRLICH ist das SEHR SEHR ÄTZEND wenn einen dann hinterher Eltern anzeigen WÜRDEN eben weil was schief gelaufen ist ABER das tun die wenigsten und WENN dann müsste der Lehrer GROB fahrlässig gehandelt haben...das habe cih ehrlich gesagt noch NIE irgendwo gehört oder gelesen dass da am Ende wirklich ein fürsorglicher Lehrer "bestraft" wurde! Also lasst dann Eltern ruhig sturm laufen etc...wer mit gesundem Menschenverstand und etwas Absicherung (kurzer Anruf) da aktiv wird ist nciht sofort im Knast...

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage...

Antwort von marie74 am 21.06.2012, 8:48 Uhr

Vor unserer Klassenfahrt hatte die Lehrerin gefragt, ob wir wünschen würden, dass Zecken von einem Arzt entfernt werden, oder ob sie diese sofort entfernen soll, wenn eine entdeckt wird. Alle Eltern haben darum gebeten, dass sie die Zecken dann gleich rauszieht. Wichtig ist doch, dass die Zecke so schnell wie möglich entfernt wird.

Eigentlich hätte die Lehrerin keine Zecken ziehen dürfen, ich fand es super, dass sie es angeboten hat! Letztendlich hatte keiner eine Zecke...

Also am nächsten Tag fände ich zu spät, wenn die Zecke abends entdeckt wird. Das Risiko sich zu infizieren steigt doch je länger das Viech saugt, falls die Zecke Überträger ist. Außerdem würden meine Kinder sich so ekeln und unbedingt wollen, dass das Insekt rauskommt!

Ich ziehe Zecken selbst und sprüh dann was zum Desinfizieren drauf, schreib mir auf, wo die Zecke war und fertig. Einmal hatte meine Tochter aber abends so eine kleine Zecke, da wusste ich nicht, wie ich diese entfernen sollte. So eine kleine Pinzette hatte ich nicht und mit der Zeckenzange kann ich nur bei unserer Katze die Zecken ziehen. Da bin ich zum Kinderärztlichen Notdienst und die diensthabende junge Ärztin hatte zwar eine kleine Pinzette (musste sie auch erst holen lassen), doch sie konnte es überhaupt nicht! Sie hat die Zecke nur in zwei Stücken rausbekommen. Das hätte ich auch gekonnt :-(

Kann bei euch nicht eine andere Regelung gefunden werden? Wenn das Kind einen Splitter hat, lässt die Lehrerin den auch bis zum nächsten Tag drin? Ich finde das geht nicht, wenn keiner bereit ist, selber zu helfen, muss man halt mit Kind zum Arzt. Und das nicht erst am nächsten Morgen.

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Re: Zecken auf Klassenfahrt - Frage... Rechtliches...

Antwort von marie74 am 21.06.2012, 8:57 Uhr

Auszug aus dem Schulrecht in Schleswig-Holstein- vermutlich wird es in anderen Bundesländern ähnlich sein:

Rechtliche Situation:
Lehrkräfte und letztendlich auch die Pflegekräfte können aus dem Dienstverhältnis heraus nicht verpflichtet werden, medizinische Maßnahmen (Medikamentengabe, Injektionen, Sonde legen, Kathetetisieren oder zeitlich exakte Verabreichung genau dosierter Medikamente) vorzunehmen. Zur Notfallhilfe sind alle Lehrkräfte und Pflegekräfte, die in der Regel Ersthelfer sein sollten, ebenso verpflichtet wie jeder andere Mitbürger auch. Im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung sind die Lehrkräfte darüber hinaus für den Unterrichtsablauf und den Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gefahr (§ 36 SchulG SH) gehalten, sich über die Problemlage zu informieren und im Notfall für eine unverzügliche ärztliche Hilfestellung Sorge zu tragen. Es gibt vermehrt Kinder, die auf ärztliche Verordnung Medikamente / Stimulanzen während der Schulzeit benötigen (u.a. ADs/ADHS-Kinder).

Für einen Teil der Schülerinnen und Schüler sieht die ärztliche Verordnung vor, dass sie auch während des Unterrichtstages das Medikament einnehmen müssen, um die Wirkung über die gesamte Unterrichtszeit aufrechtzuerhalten. Sofern die Lehrkräfte bereit sind, Medikamente selbst zu verabreichen, sollte in jedem Fall zum Haftungsausschluss eine schriftliche privatrechtliche Vereinbarung zwischen ihnen und den Eltern des Kindes getroffen werden (siehe Unbedenklichkeitserklärung).

In jedem Fall sollten die Lehrkräfte darauf achten, dass die Schüler/innen die Einnahme von Medikamenten zu abgesprochenen Zeiten einhalten und ihnen die Einnehme ermöglichen.

Lehrkräfte dürfen auf freiwilliger Basis nach Einweisung aber alle Aufgaben übernehmen, die durch ärztliche Verordnung den Eltern übertragen wurden, sofern sie in diese Aufgaben eingewiesen werden und diese beherrschen und die Durchführung ohne Gefährdung des Betreuungsauftrages für alle Kinder möglich ist.

Zwischen den Eltern und den Lehrkräften bzw. Pflegekräften sollte eine schriftliche privatrechtliche Vereinbarung (Unbedenklichkeitsbescheinigung) mit Haftungsausschluss getroffen werden (s. Muster). Eltern, denen die Verantwortung für gewisse medizinische Maßnahmen durch Ärzte übertragen wurde, sind ebenfalls in der Regel medizinische Laien. Somit kann eine regelmäßige bzw. notfallbedingte Medikamenteneinnahme, eine Sondenernährung, das Wechseln von Sonden, das Katheterisieren, das Absaugen u.ä.m. auch von Lehrkräften und Pflegekräfte ten übernommen werden. Gleiches gilt entsprechend fur die Verabreichung einer Notfallspritze (z.B. bei Diabetes mellitus).

Bei Sondenernährung sollte neben der schriftlichen Elterneinwilligung vom behandelnden Arzt ein Ernährungsplan vorliegen, und die Einweisung in die Applikationstechnik bescheinigt werden.

Regressansprüche:
Sollte die Schülerin oder der Schüler aufgrund einer medizinischen oder pflegerischen Hilfeleistung körperlichen Schaden nehmen, tritt der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß § 2 Abs. l Nr. 8b SGB VII nur dann ein, wenn sich der Schaden im Rahmen des Schulprogramms ereignet hat. Bringt z.B, eine Schülerin oder ein Schüler bereits vertauschte Medikamente mit in die Schule, und entsteht dadurch ein Schaden, so fällt dies nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wird dagegen eine Lehrkraft bei der Verabreichung einer Spritze angerempelt (Schulgefahr), so tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Sofern in diesem Zusammenhang aufgrund eines besonderen Einzelfalles überhaupt die Frage eines möglichen Regressanspruches des eingetretenen Sozialversicherungsträgers gegen die Lehrkraft zu prüfen ist, kann dies auf der Grundlage des § 110 SGB VII nur bei vorsätzlicher und grob fahrlässiger Verletzung der Pflichten der Fall sein. Die Vorschrift des § 110 SGB VII verdrängt in diesen Fällen als selbständige, speziellere Rückgriffsregelung die Haftungsregelung des § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG.

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das Lehrer keine Medis geben dürfen kenne ich schon vom Kindi

Antwort von Birgit67 am 21.06.2012, 9:20 Uhr

auch da war es nur möglich mit einer schriftlichen Erklärung der Eltern.

Ich denke das liegt einfach daran - wird aus dem zeckenbiss eine Entzündung dann heist es ja der Lehrer hat die falsch rausgemacht - wäre er da mal lieber zu einem Arzt statt selber rumzudoktern.

Und da auf dem Ponyhof wohl großer Zeckenalarm ist gehen die Betreuer da auf die sichere Seite.

Aber Dein Posting ist gut - jetzt kann ich die Lehrerin meines sohnes anschreiben und fragen was mit Zecken ist mein sohn geht nächste Woche auch auf KLassenfahrt und ziegt Zecken irgendwie magisch an - seine erste hatte er mit 8 Monaten - woher er die hatte weis ich nicht - da ist er ja noch nicht alleine im hohen Gras unterwegs.

Ich persönlich mache auch keine Zecke raus - ist mir auch zu riskant ich geh da auch lieber zum Arzt obwohl in meiner Hausapotheke eine Zeckenzange ist - die nimmt aber mehr meine Nachbarin als ich. Das liegt daran dass meine perönlichen Erfahrungen mit Zeckenbissen nicht zu den positivsten meines Lebens gehören.

Gruß Birgit

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Ich habe im Mai einen frischen 1. Hilfe-Kurs am Kinde gemacht

Antwort von Steffi528 am 21.06.2012, 9:21 Uhr

und dort sagte der Ausbilder, das "Zeckenentfernen" jetzt doch zur 1. Hilfe gehört. Das war da aber auch erst ganz frisch, so daß wir erst einmal verunsichert sind / waren.

Medikamentengabe geht mit Einwilligung aller Beteiligten.

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Henni, Du brauchst da Unterschriften

Antwort von Steffi528 am 21.06.2012, 9:23 Uhr

Zumindest ist es in unseren Kindergärten so.
Einfach so geht gar nicht, da sich die Erzieherin bei einer Medikamentengabe dann der Körperverletzung schuldig machen kann.

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Re: Grob fahrlässig ist das Wort

Antwort von Steffi528 am 21.06.2012, 9:24 Uhr

Vorsicht, vorsicht...

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Was ist, wenn beim Herauspuhlen der Zecke

Antwort von Steffi528 am 21.06.2012, 9:27 Uhr

irgendetwas schief läuft, das Kind eine Blutvergiftung bekommt und daran stirbt?

Ich bin da sehr sehr vorsichtig bei diesen Dingen, okay, liegt vielleicht am Job.

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"Lehrer stehen immer mit einem Bein im Knast"

Antwort von Grundlagentrottel am 21.06.2012, 9:48 Uhr

...sagte mir einst ein Lehrer auf einer Klassenfahrt.

Ich möchte nicht in der Haut eines Lehrers stecken... auf einer Klassenfahrt .. bei medizinisch relevanten Vorfällen....

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henni

Antwort von seestern am 21.06.2012, 12:13 Uhr

"kreis ich die Stelle mit Edding" hilft das auch gegen borreliose? *g*...

ne, ernsthaft, warum machst du das? damit man nacher noch sieht wo die zecke war?

lg

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seit 2012 ist die Entfernung der Zecken beim DRK als Erste-Hilfe-Maßnahme drin

Antwort von shokocrosy am 21.06.2012, 13:43 Uhr

NEU: Thema Zeckenstich (analog zu LU EHaK) komplett eingearbeitet
(um fasst Zeckenentfernung/ Wunddesinfektion nach Zeckenentfernung)
Lernziele/ Die Teilnehmer werden nach dieser Sequenz
- um die Risiken einer FSME- und einer Borreliose- Infektion durch einen
Zeckenstich wissen,
- Verhaltensweisen kennen, um das Risiko eines Zeckenstichs zu reduzieren,
- sachgemäße Methoden zur Zeckenentfernung kennen.
- Folie Zeckenstich EH 3.2.8
- Praxisanleitung Zeckenentfernung P 22
- Texte ins Glossar (Zeckenstich, Borreliose, FSME, Wunddesinfektion)

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Re: henni

Antwort von Tathogo am 21.06.2012, 14:01 Uhr

um die stelle auch noch nach einpaar tagen gut beobachten zu können ,ob sich evtl ne rötung zeigt...

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Ist man dann als Ersthelfer

Antwort von Steffi528 am 21.06.2012, 14:15 Uhr

abgesichert, wenn man es nicht richtig macht ?

Weißt Du das?

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