Geschrieben von trisha0570 am 03.02.2011, 9:45 Uhr |
Wunschschule nicht im Einzugsgebiet
Das wird sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Aber wenn du bei der Anmeldung angibst, dass deine Tochter nachmittags von deinen Eltern betreut wird, müsste das eigentlich berücksichtigt werden.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Wunschschule nicht im Einzugsgebiet - HaJa 03.02.11, 9:43
- Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet - trisha0570 03.02.11, 9:45
- Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet - Patti1977 03.02.11, 9:54
- Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet - bea+Michelle 03.02.11, 10:49
- Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet - Birgit67 03.02.11, 12:31
- Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet - dhana 03.02.11, 12:47
- @dhana - golfer 03.02.11, 13:08
- Re: @golfer - dhana 03.02.11, 13:18
- @dhana - golfer 03.02.11, 13:08
- Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet - Pammi 03.02.11, 14:31
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