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Geschrieben von trisha0570 am 03.02.2011, 9:45 Uhr

Wunschschule nicht im Einzugsgebiet

Das wird sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Aber wenn du bei der Anmeldung angibst, dass deine Tochter nachmittags von deinen Eltern betreut wird, müsste das eigentlich berücksichtigt werden.

 
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