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Geschrieben von HaJa am 03.02.2011, 9:43 Uhr

Wunschschule nicht im Einzugsgebiet

Hallo!


Meine Tochter besucht die 3. Klasse einer GS und nächstes Jaht steht auch für uns die Schulwahl an. Nun zu unserem Problem: Sollten ihre Leistungen sich nicht gravierend verschlechtern, könnte sie das Gymn. besuchen. Nur leider sind die Gymnasien/Gesamtschulen 20km entfernt (eine Fahrt ca. eine Stunde mit dem Bus). Davor hat sie schon jetzt große Angst. Ich muß dazu schreiben, dass sie ein sehr ängstlicher Typ ist und sich sehr schwer mit neuen Situation anfreunden kann, vor allem wenn sie ohne uns unterwegs ist. Die andere Möglichkeit wäre, sie hier im Ort auf die Realschule zu schicken. Sie hätte damit kein Problem, nur sollte sie wirklich eine Gym-Empfehlung bekommen, weiß ich nicht, ob es sinnvoll wäre.

Nun gibt es nur zwei Dörfer weiter eine Gesamtschule. Ich bin dort groß geworden, zur Schule gegengen und meine Eltern wohnen in der Nähe. Sie fühlt sich dort sehr wohl, kennt auch die Strassen und fühlt sich dort sicher. Ausserdem könnte sie jederzeit nach der Schule zu meinen Eltern gehen, wenn ich arbeiten muß. Nur leider liegt diese Schule nicht im zuständigen Einzugsgebiet und ist sehr beliebt. Bus- oder Bahnverbindung gibt es nicht, was aber kein Problem ist, da ich sie diese 7km mit dem Auto fahren könnte.

Gibt es irgendwelche Möglichkeiten doch auch diese Schule gehen zu können? Z.B. Zweitwohnsitz bei meinen Eltern?

Vielen Dank!

LG
Mucki

 
8 Antworten:

Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet

Antwort von trisha0570 am 03.02.2011, 9:45 Uhr

Das wird sicher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Aber wenn du bei der Anmeldung angibst, dass deine Tochter nachmittags von deinen Eltern betreut wird, müsste das eigentlich berücksichtigt werden.

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Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet

Antwort von Patti1977 am 03.02.2011, 9:54 Uhr

um in das einzugsgebiet der grundschule bei uns zu kommen, haben sich mütter mit kindern bei uns bei den großeltern angemeldet und ihren eigenen wohnsitz nur als zweitwohnsitz angegeben. hat funktioniert auch wenn es nunmal nicht gern gesehen wurde. gastschulanträge sind bei uns nur mit langen kämpfen und viel aufruhr in der zeitung durchgekommen.

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Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet

Antwort von bea+Michelle am 03.02.2011, 10:49 Uhr

meine schwägerin hatte meine nichte bei den schwiegereltern angemeldet

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Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet

Antwort von Birgit67 am 03.02.2011, 12:31 Uhr

normalerweise gibt es die Einzugseregelung nicht mehr in der Weiterführenden Schule - es wird sicherlich empfohlen und die Schulen schauen zumindest bei uns aus welcher Ecke die Schüler kommen und auf welche weiterführende sie dann gehen sollen - was aber kein Problem ist wenn man sich anderst entscheidet als empfohlen.

Nachfragen kostet nichts und informieren auch nicht.

Gruß Birgit

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Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet

Antwort von dhana am 03.02.2011, 12:47 Uhr

Hallo,

ist warscheinlich wieder Bundesland abhängig.
In Bayern gibt es keine Sprengelschule mehr für die Realschule oder Gymnasum - Hauptschule ist weiterhin eine Sprengelschule.

Also kann man sich auch frei aussuchen auf welche Realschule oder Gymnasium man gehen will.
Einzig es werden nur die Fahrkosten zur nächstgelegenen geeigneten Schule erstattet - sollte man eine Schule mit gleichem Profil wählen die weiter weg ist, gibt es nichts.

LG Dhana

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@dhana

Antwort von golfer am 03.02.2011, 13:08 Uhr

eigenlich in bayern nicht.....aber man wird einfach abgwiesen und der anderen Schule zugeteilt......allo Kinder aus usnerem Ort müssen somit in eine der drei Gyms oder ein die eine der drei Real.....basta....außer man fährt in eine Privatschule mit gEbühren.....

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Re: @golfer

Antwort von dhana am 03.02.2011, 13:18 Uhr

Hallo,

dann ist das eine Besonderheit eurer Region - hat nix mit dem Bayrischen Schulrecht zu tun.
In unserer Ecke wird eigentlich nie ein Kind an seiner Wunschschule abgelehnt - nur die Fahrtkosten können ein Problem werden - da dann überhaupt nichts mehr erstattet wird, also auch nicht anteilsmässig.

LG Dhana

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Re: Wunschschule nicht im Einzugsgebiet

Antwort von Pammi am 03.02.2011, 14:31 Uhr

Ich würde mich da auch einfach mal bei der Schule erkundigen.


Wobei ich eigentlich auch sagen würde, dass ihr beruhigt bis nächstes Jahr abwarten solltet. Vielleicht ist eure Tochter ja bis dahin etwas selbstbewusster. Sie wird ja auch sicher nicht als Einzige aus ihrer Klasse aufs Gym gehen - vielleicht empfindet sie den Schulweg bis dahin ja gar nicht mehr als Problem.

Auf keinen Fall würde ich sie, wenn sie eine Empfehlung fürs Gymnasium hat, auf die Realschule schicken, nur weil der Schulweg komplizierter ist.

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