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Geschrieben von Astrid am 12.03.2012, 15:06 Uhr

Wirst das nicht erzwingen können...

Hallo,

Du kannst versuchen, gegen den schriftlichen Bescheid der Lehrerin Widerspruch einzulegen und ggf. hierzu auch das Schulamt einzuschalten. ich glaube aber ehrlich gesagt nicht, dass dieser Widerspruch Erfolg haben wird. Rechtlich wirst Du die Beurlaubung nicht erzwingen können, da kein Anspruch darauf besteht. Es wäre allenfalls möglich gewesen, dass die Lehrerin einen gewissen Ermessensspielraum nutzt, was sie aber offenbar nicht tun möchte, um auf Nummer sicher zu gehen.

Sicherer wäre es gewesen, das Kind krankzumelden. Dann hätte es keine Diskussionen gegeben. Aber dazu ist es jetzt zu spät, denn die Lehrerin oder Rektorin könnte auf einem Attest bestehen, da sie ja jetzt von Euren Plänen weiß.

Ehrlich gesagt, finde auch ich Euren Wunsch nach Beurlaubung grenzwertig. Ein echter Grund wäre für mich ein im Sterben liegender Opa oder Oma, eine Beerdigung etc. - aber keine Vergnügungsreise! Es wäre schwer für die Lehrerin, dies anderen Eltern zu erklären (die dann auch mit entfernt lebenden Verwandten auf Reisen gehen wollen könnten... Heute haben viele Menschen Verwandte in anderen Ländern, wir übrigens auch). Natürlich wäre so eine Reise toll - aber sage mal ehrlich: Die Oma der Kinder kann Euch ja auch direkt hier in Deutschland besuchen, London ist ja nicht die einzige Möglichkeit, die Kinder zu sehen.

LG

 
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